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Ausgabe Nr. 6 / 2023 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
die EU-Kommission wird in dieser Woche Vorschläge für neue Einnahmequellen für den EU-Haushalt vorlegen. Bisher wird der EU-Haushalt zum größten Teil aus Eigenmitteln gespeist, die die Mitgliedstaaten aus ihren Haushalten nach Brüssel überweisen. Und davon wiederum bestimmt sich der überwiegende Teil anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten (BNE-Eigenmittel, für Bruttonationaleinkommen). Weitere Überweisungen errechnen sich über nationale Mehrwertsteuereinnahmen oder, seit 2021, in Abhängigkeit von Menge beziehungsweise Gewicht des nicht-recycelten Plastikmülls eines jeden Mitgliedstaates. Lediglich noch etwas mehr als 10 Prozent des EU-Haushalts in Höhe von knapp 170 Milliarden Euro lassen sich noch mit den „klassischen Eigenmitteln“ (Zuckerabgaben und Zolleinnahmen) decken. In Zahlen waren das im Jahr 2021: 116 (BNE) zu 20 (klassisch) zu 18 (MwSt.) zu 6 Milliarden Euro.
 
Der Beschluss über das Eigenmittelsystem wird vom EU-Rat einstimmig unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments gefasst und bedarf der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten. Für die Beschlussfassung gibt es keinen festen Zeitplan. Die Vorschläge müssen aber nun auf den Tisch: Darauf hatten sich Rat, Parlament und Kommission in einer Inter-Institutionellen Vereinbarung geeinigt. Grundsätzlich gilt, dass die Einnahmen die Ausgaben vollständig decken müssen. Der Haushalt ist also jährlich ohne Kredite zu finanzieren.
 
Aus Sicht der Kommission – und ebenso des EU-Parlaments – sind neue Einnahmen notwendig. Schließlich muss die Europäische Union ab dem Haushaltsjahr 2028 Kredite tilgen, die sie zur Finanzierung des Corona-Wiederaufbauprogramms „NextGenerationEU“ (NGEU) aufgenommen hat und noch aufnehmen wird. Eingesetzt werden sollen die neuen Mittel auch für die dann fälligen Zinszahlungen. Hier muss ein langer Tilgungs-Zeitraum in den Blick genommen werden: Bis zum Jahr 2058 dürfte das den EU-Haushalt jedes Jahr mit zwischen 15 und 30 Milliarden Euro belasten. Falls keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden können, würde das unmittelbar zu Kürzungen bei EU-Förderprogramme führen.
 
Aus Sicht des EP erfordern die aktuellen Herausforderungen für die EU, wie Russlands Krieg in der Ukraine, die weiterhin hohe Inflation und nötige Investitionen in die grüne und digitale Transformation dringend eine Reform des EU-Eigenmittelsystems. Das EP will dabei auch die eigene Rolle im Entscheidungsprozess stärken. Wir berichten in diesem Newsletter über die konkreten Vorschläge. Zu diesen gehört unter anderem ein neuer Grenzausgleich auf der Basis von CO2-Emmissionen von gehandelten Gütern und Dienstleistungen. Vorgeschlagen wird ferner, die Überweisungen der Mitgliedstaaten nach Brüssel auch vom wirtschaftlichen Erfolg von EU-Unternehmen abhängig zu machen.
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
EuGH zur Umsatzsteuer bei Vermietung von Betriebsvorrichtungen
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im April 2023 weiterhin rückläufig
Deutsches Stabilitätsprogramm 2023: Defizit und Schuldenstand steigen
Neue Eigenmittel für die EU
Internationale und Europäische Steuerpolitik
EU-Budget für 2024
Mehr Transparenz bei Kryptowährungen und E-Geld
Anzeigepflicht von Steuergestaltungen: 26.921 Meldungen seit 1. Juli 2020 erfolgt
Mittelstand
Bundesweite IHK-Aktionswoche zur Unternehmensnachfolge
Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
EuGH zur Umsatzsteuer bei Vermietung von Betriebsvorrichtungen

©SimpleImages / Moment / Getty Images

Vorrang der Einheitlichkeit der Leistung gegenüber Aufteilungsgebot 
 
Ist die Vermietung von Betriebsvorrichtung immer steuerpflichtig? Muss ein einheitliches Entgelt für die (steuerfreie) Vermietung eines Grundstücks und die (steuerpflichtige) Vermietung der Betriebsvorrichtung stets aufgeteilt werden? Oder ist im Fall einer einheitlichen Leistung das Aufteilungsgebot des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht anwendbar? Der EuGH hat sich jüngst zu dieser Fragestellung geäußert.
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen im April 2023 weiterhin rückläufig

©Viorika / E+ / Getty Images

Steuerliche Entlastungen mindern Aufkommen spürbar 
 
Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) lagen im April 2023 um 4,6 Prozent unter den Einnahmen von April 2022. Hauptursache dafür sind die seit Jahresbeginn wirkenden steuerlichen Entlastungen in der Einkommensteuer. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen im Überblick.
 
 
   
Deutsches Stabilitätsprogramm 2023: Defizit und Schuldenstand steigen

©Zerbor / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Deutlicher Abbau ab 2024 prognostiziert 
 
In der aktuellen Projektion der Staatsfinanzen wird der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo für das Jahr 2023 auf -4,25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) geschätzt. Im Jahr 2024 dürfte das Defizit zunächst deutlich zurückgehen und in den darauffolgenden Jahren bis 2026 kontinuierlich sinken. Die gesamtstaatliche Maastricht-Schuldenstandsquote wird zum Ende 2023 zunächst wieder auf rund 67,75 Prozent des BIP ansteigen. Bis zum Jahr 2026 wird ein kontinuierlicher Rückgang der Schuldenstandsquote auf 65,5 Prozent des BIP erwartet.
 
 
   
Neue Eigenmittel für die EU

©Santiago Urquijo / Moment / Getty Images

Parlament schlägt zusätzliche Einkunftsquellen vor 
 
Die Rückzahlung der NextGenerationEU-Kredite ab dem Jahr 2028 ist wesentlicher Grund für den Vorschlag des Europäischen Parlaments (EP) zu neuen EU-Eigenmittel. Zudem möchte es die Einnahmeseite des EU-Haushalts diversifizieren und die eigene Rolle im Entscheidungsprozess stärken.
 
 
   
Internationale und Europäische Steuerpolitik
EU-Budget für 2024

©Anton Petrus / Moment / Getty Images

Ausgaben für grünen und digitalen Wandel vorgesehen 
 
Die EU-Kommission hat einen EU-Jahreshaushalt in Höhe von 189,3 Milliarden Euro für 2024 vorgeschlagen. Damit liegt er etwas höher als der Kommissionsvorschlag für 2023 mit 185,6 Milliarden Euro. Zusätzliche Mittel, voraussichtlich 113 Milliarden Euro, kommen aus dem Corona-Wiederaufbauprogramm NextGenerationEU (NGEU).
 
 
   
Mehr Transparenz bei Kryptowährungen und E-Geld

©Andriy Onufriyenko / Moment / Getty Images

Mitgliedstaaten leisten sich ab 2026 gegenseitig Amtshilfe bei Besteuerung 
 
Auf seiner Sitzung am 16. Mai in Brüssel hat der Rat der EU-Finanzministerinnen und -minster eine Position zum DAC 8-Vorschlag der EU-Kommission gefunden.
 
 
   
Anzeigepflicht von Steuergestaltungen: 26.921 Meldungen seit 1. Juli 2020 erfolgt

©Peter Dazeley / The Image Bank / Getty Images

Bundeszentralamt für Steuern identifiziert 24 Gestaltungsmodelle 
 
Seit dem 1. Juli 2020 müssen sogenannte Intermediäre und Nutzer bestimmte grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen gegenüber den Steuerbehörden melden. Auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung nunmehr bekannt gegeben, dass seit Inkrafttreten der Regelung insgesamt 26.921 Meldungen an das Bundesamt für Steuern (BZSt) übermittelt wurden. Nach einer Auswertung wurden nunmehr 24 Gestaltungsmodelle identifiziert, bei denen ein gewisser rechtspolitischer Handlungsbedarf gesehen wird.
 
 
   
Mittelstand
Bundesweite IHK-Aktionswoche zur Unternehmensnachfolge

©mixetto / E+ / Getty Images

Zahlreiche Angebote von 19. bis zum 23. Juni 
 
Steht ein Unternehmen zur Übernahme an, fehlt es immer häufiger an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die Nachfolge – eine ernste Gefahr für den Fortbestand vieler Firmen. Mit einer Aktionswoche möchten die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowohl Senior-Chefinnen und -Chefs unterstützen als auch Menschen, die einen Betrieb weiterführen möchten.
 
 
   
Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

©All_About_Najmi / iStock / Getty Images Plus

Erleichterungen für den Mittelstand erreicht 
 
Am 2. Juni 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für die Unternehmen wurden gegenüber der ursprünglichen Fassung wichtige Erleichterungen auf den Weg gebracht. Die Vorschriften des Gesetzes treten überwiegend zum 2. Juli 2023 in Kraft.
 
 
   
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