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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Bundeshaushalt 2025 und der Finanzplanung bis 2029 wird bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben das umgesetzt, was mit den Grundgesetzänderungen im März ermöglicht wurde. Eingerichtet wird das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ und die Ausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben, die über ein Volumen im Kernhaushalt von 1 Prozent des BIP hinausgehen. Wir beschreiben im aktuellen Newsletter die Details. Mit dieser Vorgehensweise sind für die Unternehmen viele Chancen verbunden. Es entstehen aber auch Risiken, weil zukünftige Haushalte mit hohen Zins- und Tilgungszahlungen belastet werden. Immerhin sollen in den kommenden fünf Jahren fast 850 Milliarden Euro an neuen Krediten aufgenommen werden. Das wird eine große Herausforderung für die Politik, die Mittel auch so einzusetzen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die privaten Investitionen der Unternehmen schnell verbessert werden. Ein wichtiger erster Reformschritt für mehr private Investitionen soll der im Juni vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf eines steuerlichen Investitionssofortprogramms sein, der neben der schnelleren Abschreibung und der Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 auch eine schrittweise Reduzierung des Einkommensteuersatzes auf nicht ausgeschüttete Gewinne vorsieht. Zustimmen muss diesem Gesetz allerdings noch der Bundesrat am 11. Juli. Wir berichten ferner über eine Studie des ZEW Mannheim zur Wirksamkeit steuerlicher Anreize zur Förderung privater Investitionen, insbesondere von FuE. Weitere Infos finden Sie zu Leasing-Sonderzahlungen bei beruflichen Fahrten eines Arbeitnehmers, zum Entgelt in der Systemgastronomie und zu verschiedenen BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer.
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| Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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 | | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Steuergutschriften am effektivsten bei der steuerlichen Forschungsförderung |  |
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|  ©WLADIMIR BULGAR/SCIENCE PHOTO LIBRARY / Science Photo Library / Getty Images
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Studie des FISC zur Wirksamkeit steuerlicher Anreize bei Forschung und Entwicklung
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| Die im Auftrag des Unterausschusses für Steuerfragen (FISC) des Europäischen Parlaments vom ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim) erstellte Studie „Tax Incentives and Investments in the EU“ (Mai 2025, PE 772.636) analysiert die Wirksamkeit steuerlicher Anreize zur Förderung privater Investitionen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E). Sie bewertet auch deren Vereinbarkeit mit internationalen Steuerregelungen wie der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two, Säule II im Rahmen des OECD-BEPS-Projektes).
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| Regierungsentwurf Steuerliches Investitionssofortprogramm |  |
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Am 4. Juni 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen
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| Mit dem Gesetz, das voraussichtlich noch im Juni 2025 in erster Lesung in den Deutschen Bundestag gehen soll, sollen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen steuerlichen Investitionsanreize für Unternehmen umgesetzt werden.
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| Vorrang des Entgeltfortzahlungsanspruchs vor dem Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz |  |
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Steuerliche Anzeigepflicht des Arbeitgebers
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| Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG gegenüber dem Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EFZG nachrangig ist. Arbeitgeber haben demnach keinen Anspruch auf Erstattung des Arbeitsentgelts, das sie Arbeitnehmern gezahlt hatten, die an Corona erkrankt waren und sich aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher Quarantäne befanden. Wegen möglicher steuerlicher Anzeigepflichten sollten AG das laufende Revisionsverfahren im Blick behalten.
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| Leasing-Sonderzahlung bei beruflichen Fahrten eines Arbeitnehmers |  |
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Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
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| Nutzt ein angestellter Außendienstmitarbeiter für seine Außendienstfahrten einen geleasten Pkw, für den er eine Leasing-Sonderzahlung geleistet hat, ist die Leasing-Sonderzahlung für die Berechnung der Kilometerkosten auf die Dauer des Leasingvertrags zu verteilen.
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| Strom für den Firmenwagen |  |
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Erleichterungen beim steuerfreien Auslagenersatz von Stromkosten bei Elektrofirmenfahrzeugen
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| Komplizierte Berechnungen und Nachweise fallen zukünftig weg
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| Höhe des Arbeitslohns bei Firmenfitnessmitgliedschaften |  |
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Klarstellende Hinweise der Finanzverwaltung
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| Beschluss zur Zuordnung von Kosten des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern getroffen.
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| Bestätigung der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer künftig nur noch elektronisch |  |
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BMF ändert Anwendungserlass
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| Ab dem 20. Juli 2025 werden ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn) vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nur noch über die Online-Abfrage bestätigt. Das betrifft einfache und qualifizierte Anfragen gleichermaßen.
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| Aufteilung des Entgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie |  |
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BFH-Urteil vom 22. Januar 2025, XI R 19/23
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| Wie ist das Entgelt aufzuteilen, wenn der einheitliche Preis eines sogenannten Kombiprodukts Bestandteile mit unterschiedlichem Umsatzsteuersätzen enthält? Die Entgeltaufteilung ist ein Dauerbrenner. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich mit der Umsatzbesteuerung von Takeaway-Sparmenüs in der Systemgastronomie befasst und entschieden: der Preis des Burgers darf im „Spar-Menü“ rechnerisch nicht höher sein als im Einzelverkauf.
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| BMF veröffentlicht Entwurf eines zweiten Anwendungsschreibens zur E-Rechnung |  |
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Finanzverwaltung gibt weitere Hinweise, was bei der Einführung der E-Rechnung in Deutschland zu beachten ist
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| Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Juni 2025 den Entwurf für ein zweites Anwendungsschreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland veröffentlicht. Einerseits wird damit der Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) geändert, andererseits äußert sich die Finanzverwaltung zu neu aufgekommenen Fragen.
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 | | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Kabinett beschließt Bundeshaushalt 2025 und Finanzplanung bis 2029 |  |
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Ausgaben steigen, Verschuldung auch
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| Nach Monaten der vorläufigen Haushaltsführung hat die neue Bundesregierung nun den Entwurf für den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Jetzt ist der Bundestag mit seinen Beratungen am Zug, um das Verfahren im September abzuschließen.
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| Kabinett beschließt Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur |  |
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DIHK-Stellungnahme macht Anforderungen der Wirtschaft deutlich
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| Parallel zum Bundeshaushalt 2025 wurde der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaschutz“ (SVIKG-E) am 24. Juni 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet. Nach Verabschiedung durch den Bundestag sollen, rückwirkend ab 1. Januar 2025, insgesamt 500 Milliarden Euro Kreditermächtigungen für Investitionen des Bundes, der Länder und Gemeinden, für einen Zeitraum von 12 Jahren, zur Verfügung stehen.
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| Steuereinnahmen stiegen im Mai moderat |  |
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Gesamtaufkommen der ersten fünf Monate legt kräftig zu
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| Im Mai 2025 haben Bund und Länder in Deutschland erneut ein Plus bei den Steuereinnahmen verzeichnet. Insgesamt stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,6 Prozent. Diese positive Entwicklung ist vor allem auf kräftige Zuwächse bei der Lohnsteuer sowie der Umsatzsteuer zurückzuführen.
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| EU-Mitgliedstaaten billigen SAFE-Instrument zur Investition in Verteidigungsfähigkeiten |  |
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|  ©Max Zolotukhin / Getty Images
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Investitionen von 150 Milliarden Euro
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| Europa soll künftig mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit und Verteidigung übernehmen. Mit SAFE, Security Action for Europe, soll in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung investiert werden. Es geht darum, einen europäischen Markt für Verteidigung zu schaffen.
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| Adrian: "Deutschland muss wieder Unternehmerland werden" |  |
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Unternehmertum wird Schwerpunkt 2025 der Wirtschaftsminister der Länder
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| Es gibt sie noch, die guten Nachrichten für den Mittelstand. Für dieses Jahr haben sich die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder das Unternehmertum als Schwerpunkt vorgenommen. Ein gutes Signal, denn Unternehmertum muss gerade in diesen schwierigen Zeiten Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik sein.
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| Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Malte Weisshaar
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