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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| es gibt sicherlich angenehmere erste Presseveranstaltungen in einem neuen Amt als die zur Steuerschätzung, die der neue Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zu absolvieren hatte. Zwar steigen die Steuereinnahmen trotz der wirtschaftlichen Stagnation insgesamt auch in den kommenden Jahren, aber die Zunahme erfolgt wesentlich langsamer als noch im Oktober des vorigen Jahres erwartet. Für dieses Jahr rechnen die Steuerschätzer mit Gesamteinnahmen in Höhe von fast 980 Milliarden Euro. Nicht erstaunlich ist, dass vor allem bei den Unternehmensteuern die Folgen der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung zu spüren sind. Es lohnt auch der längerfristige Blick: Hier liegen den Einnahmenschätzungen nur moderate Zuwächse des Bruttoinlandsprodukts zugrunde, also die Annahme einer nur schwachen Entwicklung der gesamtstaatlichen Wirtschaftsleistung. Im Vergleich zu den Annahmen im Oktober 2024 bedeutet das 81 Milliarden Euro geringere Steuereinnahmen für alle staatliche Ebenen. Ausbleibendes Wirtschaftswachstum in Deutschland hat massive Auswirkungen auf die Steuereinnahmen und folglich auch deutliche negative Auswirkungen auf all das, was aus den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert werden kann. Dass wir in Deutschland nun schon im dritten Jahr in Folge kein Wirtschaftswachstum haben, hat viele Ursachen, es liegt aber auch an den im internationalen Vergleich hohen Steuerbelastungen der Unternehmen. Diese haben sich zusammen mit den hohen Energiekosten und den bürokratischen Belastungen zu richtigen Investitionsbremsen entwickelt. Zumindest die vorgesehene beschleunigte AfA und die Steuersatzreduzierung bei der Körperschaftsteuer sollten jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden. Nachdenken sollte die Bundesregierung noch einmal darüber, wie die vielen eigentümer- und familiengeführten Personenunternehmen in Deutschland deutlicher entlastet werden könnten. Für sie definiert die Einkommensteuer die Unternehmensteuerlast. Auch hier sollten die Steuersätze reduziert werden, zumindest der Steuersatz auf die einbehaltenen Gewinne. Wenn bei den Unternehmen der finanzielle Spielraum für Investitionen (wieder) erhöht wird, dann steigen auch die Erträge der Unternehmen und das Steueraufkommen wieder schneller. Details zur Steuerschätzung finden Sie im aktuellen Newsletter, ebenso wie zu steuerrechtlichen Entscheidungen, zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte, zur Abrechnung des Länderfinanzausgleichs 2024 und zur Start-up Szene. Wie immer informieren wir auch über „Brüsseler Themen“.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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 | | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Beginn Gewerbesteuerpflicht bei Ein-Objekt-Personengesellschaft |  |
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|  ©Alexander Spatari / Moment / Getty Images
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Bundesfinanzhof stellt auf tatsächliche Tätigkeit ab
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| Die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Absicht der Gesellschafter, ist grundsätzlich maßgeblich für den Beginn der Gewerbesteuerpflicht, so der Bundesfinanzhof.
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| BFH: atypische Beteiligung nicht organschaftsschädlich |  |
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|  ©David Gyung / iStock / Getty Images Plus
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Eine atypisch stille Beteiligung disqualifiziert nicht für Organschaft
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| Mit Urteil vom 11. Dezember 2024 (Az. I R 33/22) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage entschieden, ob eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein kann.
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| Betriebsstätten begründen keine Arbeitgebereigenschaft i. S. v. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) |  |
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|  ©Westend61 / Westend61 / Getty Images
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Bundesfinanzhof bestätigt Verwaltungsauffassung
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| Der BFH hat bekräftigt, dass die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person nicht Arbeitgeber im Sinne des Abkommensrechts sein kann.
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| Schenkung von Gesellschaftsanteilen zwecks Unternehmensnachfolge |  |
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|  ©johannes86 / Stock / Getty Images Plus
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Kein Arbeitslohn einer Anteilsübertragung, wenn diese nicht durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist
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| Übertragen die Gesellschafter einer GmbH, die Arbeitgeberin ist, unentgeltlich GmbH-Anteile auf Arbeitnehmer, die in der Geschäftsleitung tätig sind, damit diese ein Kind der Gesellschafter als neuen Geschäftsführer der GmbH im Rahmen der Unternehmensnachfolge unterstützen, führt dies nicht zu Arbeitslohn.
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 | | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Aktuelle Steuerschätzung prognostiziert langsameren Zuwachs bei den Einnahmen |  |
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|  ©Santje09 / iStock / Getty Images
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Konjunkturflaute lässt Einnahmen aus Unternehmensteuern in diesem Jahr sogar sinken
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| Die Steuereinnahmen steigen insgesamt auch in den kommenden Jahren - allerdings langsamer als noch im Oktober 2024 angenommen. Für dieses Jahr rechnet der Arbeitskreis Steuerschätzungen mit Gesamteinnahmen in Höhe von 979,7 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr betrugen die Einnahmen 947,7 Milliarden Euro.
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| Steuereinnahmen stiegen im März kräftig |  |
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|  ©jayk7/Moment/Getty Images
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Arbeitsmarkt und Konsum stabilisieren
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| Im März 2025 haben Bund und Länder (ohne Gemeinden) erneut ein Plus bei den Steuereinnahmen verzeichnet. Insgesamt stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,8 Prozent. Diese positive Entwicklung ist vor allem auf gestiegene Einnahmen aus der Lohnsteuer sowie der Umsatzsteuer zurückzuführen.
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| Länderfinanzausgleich 2024 vorgelegt |  |
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|  ©urbazon / iStock / Getty Images Plus
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Besonders finanzstark bleiben Bayern, Baden-Württemberg und Hessen
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| Der bundesstaatliche Finanzausgleich bleibt auch 2024 ein zentrales Instrument der finanziellen Umverteilung in Deutschland. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bleiben die größten Geberländer, während Berlin, Sachsen und Bremen die meisten Mittel empfangen.
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| Mehr Geld für die Rüstungsfinanzierung |  |
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|  ©Max Zolotukhin / Getty Images
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Deutschland beantragt Ausnahmegenehmigung von Schuldenregeln
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| Deutschland war das erste Mitgliedsland, welches sich auf den Ausnahmetatbestand im Sekundärrecht der EU beruft und eine Ausnahmegenehmigung für die Rüstungsfinanzierung bei der EU-Kommission beantragt.
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| Aufbau- und Resilienzfazilität keine geeignete Blaupause für MFR |  |
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|  ©Aurore Martignoni / European Union, 2020
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EuRH sieht Schwächen bei Leistungsmessung und Rechenschaftspflicht
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| Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) warnen beim Kernstück des NextGenerationEU-Wiederaufbauprogramms vor zahlreichen Schwächen der Konstruktion und der Ausführung.
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 | | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| EU-Mindeststeuer: Rat nimmt neue Amtshilferichtlinie an |  |
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|  ©Max Zolotukhin / Getty Images
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Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten wird ausgeweitet
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| Am 14. April hat der Rat der EU eine Richtlinie angenommen, die die verfahrensmäßige Zusammenarbeit der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten auf die effektive 15-prozentige Mindeststeuer ausdehnt (DAC 9) und die EU-Amtshilferichtlinie erneut ändert.
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| Innovative Startups beleben die Startup Szene |  |
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|  ©FlamingoImages / iStock / Getty Images Plus
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Fast jeder 5. Gründer in Deutschland hat eine Einwanderungsgeschichte
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| Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund spielen eine wichtige Rolle in der deutschen Wirtschaft. Doch auch im Bereich der innovativen und wachstumsorientierten Startups ist zu spüren, dass der Standort Nachholbedarf aufweist.
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| Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Dr. Marc Evers
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