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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| nach der Sommerpause des Bundestages sind inzwischen verschiedene für Unternehmen wichtige Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht worden. Mit Spannung erwartet werden die weiteren Beratungen des Haushaltsgesetzes 2025. Wir hatten bereits im Juli darüber berichtet, dass die für 2025 vorgesehenen „Globalen Minderausgaben“ in Höhe von 12 Milliarden Euro noch um mindestens 3 Milliarden Euro reduziert werden sollen. Als positive Folge der Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative hat die Bundesregierung bereits zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 6 Milliarden Euro eingeplant. Dass dies gegebenenfalls eine zu optimistische Erwartung sein könnte, zeigen erste Reaktionen aus den Ausschüssen des Bundesrates zum von der Bundesregierung vorgelegten Steuerfortentwicklungsgesetz. Diesem Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen. In einer ersten Stellungnahme der Bundesratsausschüsse wurde empfohlen, die Verbesserungen bei den Abschreibungsbedingungen zum Teil nicht umzusetzen, weil die Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen nicht zu verkraften seien. Unter anderem mit einem Verweis auf die angespannten Haushalte in Ländern und Kommunen wurde auch angeraten, auf Anpassungen des Einkommensteuertarifs zur Vermeidung der Folgen der sogenannten Kalten Progression zu verzichten. Aus Sicht der Wirtschaft kann man nur davor warnen, dass nun erneut ein viel zu kleines Entlastungspaket geschnürt wird, das nicht die erhofften Wachstumswirkungen entfaltet. Die Unternehmen brauchen vielmehr sehr schnell sehr klare Verbesserungen, damit wieder mehr investiert wird. Das betrifft nicht nur die steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die bürokratischen Belastungen, die Unternehmen in zunehmendem Umfang zu stemmen haben. Wir berichten im aktuellen Newsletter auch über die nächste „DIHK-Bürokratieabbaukonferenz“ am 27. September in der DIHK mit Bundesjustizminister Marco Buschmann, der erläutern wird, welche Entlastungen für Unternehmen das inzwischen vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV.) bringen soll.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Welche Feiertagsregelung gilt? | |
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| ©Nuthawut Somsuk / iStock / Getty Images Plus
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Dies hängt vom Rechtsgebiet Steuerrecht oder Arbeitsrecht ab
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| Ein Beschäftigter, der regelmäßig in Nordrhein-Westfalen arbeitet, bekommt den Feiertagszuschlag, wenn er für seinen Arbeitgeber während eines gesetzlichen Feiertags in NRW in einem anderen Bundesland tätig ist, das diesen Feiertag nicht hat. Für die Steuerpflichtigkeit ist auf den Arbeitsort abzustellen.
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| Fortführung des Gewerbeverlustes einer Kapitalgesellschaft bei einem Asset Deal | |
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| ©Yok_Piyapong / iStock / Getty Images Plus
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Bundesfinanzhof zur Unternehmensidentität
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| Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts.
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| Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird ausgerollt | |
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| ©PeterPencil / DigitalVision Vectors / Getty Images
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Bundesweite Einführung beginnt gegebenenfalls schon im Oktober 2024
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| Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. August 2024 den Verordnungsentwurf zur Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) veröffentlicht. Nach der ausstehenden Zustimmung des Bundesrates könnten daher schon im Oktober 2024 die Wirtschafts-Identifikationsnummern an die ersten Unternehmen verteilt werden.
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| Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers neben Pensionszahlung | |
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| ©serts / E+ / Getty Images
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Bundesfinanzhof zu einem Fall von verdeckter Gewinnausschüttung
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| Mit Urteil vom 15. März 2023 (Az. I R 41/19) hat sich der Bundesfinanzhof der Frage angenommen, unter welchen Versorgungszahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der nach Eintritt des Versorgungsfalls weiterhin als Geschäftsführer tätig ist, als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu werten sind.
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| Corona-Wiederaufbau: Rechnungshof kritisiert langsame Mittelverwendung | |
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| ©Liubomyr Vorona / iStock / Getty Images Plus
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Wiederaufbaugelder erreichen Realwirtschaft langsamer als geplant
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| Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) haben am 2. September einen Sonderbericht vorgelegt. Darin kritisieren sie die zu langsame Verwendung von Corona-Hilfsgeldern. Zugleich warnen sie auch vor weiteren Verzögerungen bei der Inanspruchnahme dieser Gelder vor dem Auslaufen des Fonds zum Jahresende 2026.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| Reform des Rechtsschutzsystems der Europäischen Union | |
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| ©Marga Buschbell Steeger / Photographer's Choice RF / Getty Images
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EU-Gericht erhält zusätzliche Kompetenzen im Bereich Mehrwertsteuer
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| Seit dem 1. September 2024 bekommt das Europäische Gericht erste Mehrwertsteuer-Vorabentscheidungsersuchen zur Entscheidung zugeleitet.
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| EuGH entscheidet in letzter Instanz über Apple-Fall | |
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| ©blackred / E+ / Getty Images
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Irische Steuervorteile verstoßen gegen Europäisches Wettbewerbsrecht
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| Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10. September 2024 die irischen Steuervorteile an Apple als rechtswidrige, nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen qualifiziert. Wegen Verstoßes gegen das EU-Beihilferecht muss Irland nunmehr die gewährten Steuervorteile i.H.v. rund 13 Milliarden Euro von Apple zurückfordern. Der EuGH bestätigte damit die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 und hob das gegenläufige vorinstanzliche Urteil des Europäischen Gerichts vom Juli 2020 auf.
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| DIHK-Konferenz zum Bürokratieabbau am 27. September 2024 | |
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| ©DIHK / Marko Priske
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Anmeldung ist jetzt möglich
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| Unter dem Titel „Ernst machen: Bürokratie spürbar abbauen und Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen“ diskutieren Politik und Wirtschaft am 27. September 2024 in Berlin über die Bürokratieabbaubestrebungen in Berlin und Brüssel.
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| Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Christian Lebrecht
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