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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| eigentlich sollte man sich freuen, wenn der Staat die eingeplanten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt. Beim „Klima- und Transformationsfonds“, einem der großen Sondervermögen des Bundes, wirft das allerdings auch Fragen auf. Der KTF ist einer der größten Investitionsnebenhaushalte des Bundes. Die Mittel sollen zur Förderung des Übergangs in eine klimaneutrale Wirtschaft eingesetzt werden. Die Abrechnung für 2023 hat jetzt ergeben, dass lediglich 55 Prozent der ursprünglich geplanten Verwendungen umgesetzt wurden. Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mussten aus dem KTF immerhin 60 Milliarden Euro gestrichen werden. In diesem Newsletter beschreiben wir, warum deutlich weniger als vorgesehen ausgegeben wurde und fragen, was das für die aktuelle Planung bedeutet. Für 2024 sind Ausgaben aus dem KTF in Höhe von gut 49 Milliarden Euro vorgesehen. Ferner berichten wir über das Jahressteuergesetz 2024, das in einer vorläufigen Fassung die Runde macht. Änderungen sind hier zum Beispiel im Umsatzsteuergesetz bei der Ist-Besteuerung angekündigt. Zudem soll die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz angehoben werden. Wie immer berichten wir über öffentliche Haushalte, aktuell über den von der Bundesregierung vorgelegten Tragfähigkeitsbericht. Der Bericht zeigt, dass die öffentlichen Finanzen in Deutschland noch stärker als bisher angenommen von der demografischen Entwicklung bestimmt werden. Ferner informieren wir über die Fakten des Länderfinanzausgleichs 2023. Informationen bietet der Newsletter auch zu einer Verwaltungsanweisung des BMF zu Betriebsstätten und zum Ort der Geschäftsleitung sowie zu der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den Anforderungen an elektronische Fahrtenbücher.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Erste Hinweise zum Jahressteuergesetz 2024 | |
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Aus der laufenden Ressortabstimmung zum JStG 2024 sind erste Details bekannt geworden
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| Erhebliche Änderung im Umsatzsteuergesetz bei sogenannten Ist-Versteuerern geplant.
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| Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch | |
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| ©Mark Hochleitner / iStock / Getty Images Plus
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Auch ein elektronisches Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden
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| Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein elektronisches Fahrtenbuch nur dann anerkannt werden kann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zukünftig noch stärker vom demographischen Wandel geprägt | |
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Trotz günstigerer Bevölkerungsprognose steigen die alterungsbedingten Ausgaben deutlich
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| Der 6. Tragfähigkeitsbericht der Bundesregierung zeigt die demographischen Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte, denn selbst unter günstigen Bedingungen werden die alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben in den kommenden Jahrzehnten auf über 30 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen.
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| Länderfinanzausgleich hatte 2023 Umfang von mehr als 18 Milliarden Euro | |
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Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen geringer als das der Länder
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| Der hochkomplexe bundesstaatliche Finanzausgleich umfasst neben dem Länderfinanzausgleich weitere elf Milliarden Euro an Ergänzungszuweisungen des Bundes an die Länder. Zahler im Länderfinanzausgleich waren 2023 Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Rheinland-Pfalz.
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| Weiterhin langsamer Mittelabfluss beim Klima- und Transformationsfonds | |
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Förderung erreicht in 2023 nur 55 Prozent der ursprünglichen Planung
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| Die Abrechnung des Sondervermögens des Bundes „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für 2023 zeigt erneut, dass sich viele Förderprogramme des Fonds nur zögerlich umsetzen lassen.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| Zukunft der Kapitalmarktunion | |
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Eurogruppe äußert Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung
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| Auf ihrem Treffen am Montag, den 11. März, haben die europäischen Finanzminister eine Erklärung über die Zukunft der Kapitalmarktunion (Capital Markets Union oder CMU) mit Handlungsanweisungen an die EU-Kommission für die nächste Amtsperiode formuliert.
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| EU-Vorschriften zur Beilegung grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten | |
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Europäische Kommission konsultiert öffentlich
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| Am 12. März 2024 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten (Dispute Resolution Mechanism oder DRM) in der Europäischen Union gestartet.
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| Neue Verwaltungsanweisungen zu Betriebsstätten und zum Ort der Geschäftsleitung | |
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BMF aktualisiert AEAO
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| Das Bundeministerium der Finanzen (BMF) hat durch eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) weitere Ausführungen zur Begründung von Betriebsstätten und zum Ort der Geschäftsleitung aufgenommen – und sich dabei auch zu den Auswirkungen von Tätigkeiten im Homeoffice geäußert.
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| Webinare zum HOT-Vorschlag für ein erleichtertes Steuerverfahren im grenzüberschreitenden Bereich | |
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| Die EU-Kommission bietet am 17. April und am 19. Juni jeweils ein Webinar an zu ihrem Vorschlag für ein System der Sitzlandbesteuerung Head Office Taxation, HOT an. Der Richtlinienvorschlag würde es KMU, die Betriebsstätten in mehr als einem Mitgliedstaat der EU unterhalten, ihre Steuererklärung bei nur einer Steuerverwaltung abzugeben - der ihres Hauptsitzes, ermöglichen. Die Seminare erklären die vorgeschlagenen Regeln. Sie beginnen jeweils um 10 Uhr.
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| Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Jens Gewinnus
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