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Ausgabe Nr. 3 / 2024 
Titelbild Steuern Finanzen Mittelstand
Liebe Leserinnen und Leser,
 
hohe Belastungen der Unternehmen mit Steuern und unnötiger Bürokratie gehören in Deutschland zu den größten Standortproblemen. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, in beiden Bereichen Unternehmen zu entlasten und die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern. Dem Wachstumschancengesetz hat heute auch der Bundesrat nach monatelanger Debatte zugestimmt. Obwohl das Gesetz in seiner entlastenden Wirkung - im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf aus dem Sommer 2023 - mehr als halbiert wurde, sind die beschlossenen Entlastungen ein Schritt in die richtige Richtung.
 
Einen ersten Schritt geht die Bundesregierung auch beim Bürokratieabbau. Wir berichten in diesem Newsletter über den Regierungsentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV), der am 13. März 2024 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieser hat die Entlastung im Vergleich zum - Anfang des Jahres vorgelegten - Referentenentwurf nochmals um gut 260 Millionen Euro auf nunmehr immerhin 944 Millionen Euro erhöht. Damit setzt die Bundesregierung einen wichtigen Teil des im vorigen Jahr in Schloss Meseberg vereinbarten größeren Bürokratieentlastungspaketes um, das insgesamt zu Entlastungen in Höhe von etwa 3 Milliarden Euro führen soll.
 
Ferner berichten wir über die aktuellen Steuereinnahmen. Informationen finden Sie auch zum finanziellen Abschluss des Gesamtstaates 2023 und zur Halbzeitbewertung des Corona-Wiederaufbau-Fonds “NextGenerationEU” bzw. seiner Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Infos zur steuerlichen Bewertung von Sachzuwendungen in Form einer Überlassung von Logenplätzen, von Gewinnen aus der Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung sowie bei Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen runden den Newsletter ab.
 
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
 
Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
Inhalt
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen
Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz von Bundestag und Bundesrat bestätigt
Gewinn aus der Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen starten 2024 moderat
Finanzierungsdefizit des Gesamtstaats bleibt 2023 hoch
Halbzeitbewertung der Aufbau- und Resilienzfazilität
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Bekämpfung der Steuervermeidung
Mittelstand
Bundeskabinett beschließt Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht
Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

©FotografieLink / iStock / Getty Images Plus

Aufwendungen für Leerplätze und die die Geschäftspartner begleitenden Mitarbeiter des Einladenden sind nicht nach § 37b EStG zu pauschalieren 
 
Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes, so dass die auf Leerplätze entfallenden Aufwendungen nicht zu berücksichtigen sind; die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die überlassenen Plätze können ebenso im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden, wie der auf die Zuwendung entfallende Werbeanteil.
 
 
   
Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz von Bundestag und Bundesrat bestätigt

©Hans-Peter Merten / The Image Bank / Getty Images

Der Bundesrat stimmte dem Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mehrheitlich zu 
 
Das Wachstumschancengesetz (WtcG) wurde - in seiner stark gekürzten Fassung mit Entlastung der Wirtschaft von 3,2 Milliarden Euro - am 21. Februar 2024 vom Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen beschlossen. In seiner mit Spannung erwarteten Sitzung am 22. März 2024 stimmte nun auch der Bundesrat dem Gesetzespaket zu.
 
 
   
Gewinn aus der Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn

©sesame / DigitalVision Vectors / Getty Images

Erwerb und Veräußerung der Kapitalbeteiligung sind steuerlich zu trennen 
 
Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2023 - VI R 1/21; veröffentlicht am 27. Februar 2024).
 
 
   
Aktuelle Haushaltspolitik
Steuereinnahmen starten 2024 moderat

©Viorika / E+ / Getty Images

Effekte zu Jahresbeginn – Januar lässt keine Prognose für das Gesamtjahr zu 
 
Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) legten im Januar 2024 um 5,6 Prozent gegenüber den Einnahmen von Januar 2023 zu. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen im Überblick.
 
 
   
Finanzierungsdefizit des Gesamtstaats bleibt 2023 hoch

©urbazon / iStock / Getty Images Plus

Rückgang zum Vorjahr aufgrund stärker gestiegener Einnahmen 
 
Das Finanzierungsdefizit des Staates lag nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2023 bei 87,4 Milliarden Euro. Das Defizit blieb damit hoch, verringerte sich im Vorjahresvergleich jedoch um 9,5 Milliarden Euro.
 
 
   
Halbzeitbewertung der Aufbau- und Resilienzfazilität

©Hispanolistic / E+ / Getty Images

225 Milliarden Euro für eine resilientere, digitalere und grünere Wirtschaft 
 
Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist ein zentrales Instrument des Wiederaufbauprogramms NextGenEU. Mithilfe dieses Instrumentes sollten die ökonomischen und sozialen Folgen der Corona-Krise abgeschwächt und die Wirtschaft gestärkt werden.
 
 
   
Internationale und Europäische Steuerpolitik
Bekämpfung der Steuervermeidung

©Craig Hastings /Moment / Getty Images

EU aktualisiert Listen nicht kooperativer Länder und Gebiete 
 
Am 20. Februar haben die EU-Finanzminister eine Änderung ihrer "schwarzen" und "grauen Liste der Steueroasen" beschlossen. Dieser Beschluss könnte sich auf die Unternehmen, die geschäftliche Aktivitäten in diesen Regionen haben, negativ auswirken. Es greifen in der Regel Abwehrgesetze und das steuerliche Reporting muss aufgeschlüsselte statt aggregierter Daten enthalten.
 
 
   
Mittelstand
Bundeskabinett beschließt Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

©fotofrog / E+ / Getty Images

Aktueller Stand 
 
Der am 13. März 2024 vereinbarte Entwurf sieht mit rund 944 Millionen Euro eine um 262 Millionen Euro höhere Entlastung vor als der im Dezember 2023 vorgelegte Referentenentwurf.
 
 
   
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