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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| die DIHK hat gestern die Ergebnisse ihrer aktuellen Konjunkturumfrage vorgestellt. Wir prognostizieren für das Jahr 2024 einen erneuten Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,5 Prozent. Die Bundesregierung hat ihre Prognose für 2024 gerade von 1,3 auf nur noch 0,2 Prozent reduziert. Es gibt einige Gründe für die trüben Aussichten. Aus den Unternehmensantworten geht aber eindeutig hervor, dass die überbordende Bürokratie, mit denen Unternehmen, aber auch die öffentliche Verwaltung täglich kämpft, eine große belastende Rolle spielt. In diesem Newsletter berichten wir über die Stellungnahme der DIHK zu einem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zum Abbau von Bürokratie. Darin fordern wir nicht nur Verbesserungen bei den geplanten Maßnahmen, sondern auch, weitere Vorschläge aus der Wirtschaft in das Gesetz aufzunehmen. Ferner berichten wir über den Bundeshaushalt 2024, der nach intensiven Verhandlungen beschlossen wurde. Der Bund plant 2024 Ausgaben in Höhe von knapp 477 Mrd. Euro (und damit ein Plus von 25 Mrd. Euro im Vergleich zu 2023). Die Investitionsausgaben sollen deutlich von 55 auf 70 Mrd. Euro steigen. Die Neuverschuldung soll maximal 39 Mrd. Euro betragen und bewegt sich damit innerhalb der zulässigen Begrenzung durch die Schuldenbremse. Wir berichten auch darüber, dass beim wichtigsten Sondervermögen, dem Klima- und Transformationsfonds, erhebliche Anpassungen vorgenommen werden mussten. Parallel zu der in Deutschland anhaltenden Diskussion um die Schuldenbremse hat sich die EU auf Veränderungen beim Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verständigt. Bei den Zielvorgaben für die jährlichen Haushaltsdefizite und die Schuldenstandsquoten sollen zukünftig die wirtschaftlichen Lagen in den Mitgliedstaaten stärker als bislang berücksichtigt werden. Für hoch verschuldete Länder soll es zugleich Mindestanforderungen für den Defizit-Abbau geben. Im Newsletter finden Sie zudem Infos zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur buchwertneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern und zu ersten Entscheidungen von Finanzgerichten zur neuen Grundsteuer. Abgerundet wird der Newsletter durch europapolitische Nachrichten.
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| Wir wünschen eine interessante Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| Grundgesetzverstoß bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften | |
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| © May Lim / 500px / 500px / Getty Images
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Bundesverfassungsgericht ermöglicht buchwertneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern
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| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 28. November 2023 (Aktenzeichen: 2 BvL 8/13) entschieden, dass die fehlende Möglichkeit, buchwertneutral Wirtschaftsgüter zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften zu übertragen, gegen das Grundgesetz verstößt.
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| Erbschaftsteuer: BFH erleichtert 90 Prozent-Einstiegstest für Handelsunternehmen | |
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| ©Luis Alvarez / DigitalVision / Getty Images
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Der BFH versucht die unverhältnismäßige Einschränkung bei der Prüfung des begünstigten Betriebsvermögens abzuschwächen
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| Schon bei der letzten Erbschaftsteuerreform war diese Norm sehr umstritten: § 13b Abs. 2 Satz 2 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Sie ist zentral für die Frage, ob ererbtem oder verschenktem Betriebsvermögen die erbschaftsteuerliche Begünstigung eröffnet wird.
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| Erste Entscheidungen zur neuen Grundsteuer | |
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Die Finanzgerichte beurteilen die neuen Grundsteuerregelungen unterschiedlich
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| So hat das Finanzgericht Sachsen (Aktenzeichen 2 K 574/23) dem so genannten Bundesmodell zugestimmt, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) hingegen erste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert. Das Finanzgericht Nürnberg (Aktenzeichen 8 V 300/23), das sich mit der bayerischen Regelung zum Flächenmodell befasst hatte, sah hier keine Bedenken.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Bundeshaushalt 2024 mit Ausgaben von rund 477 Milliarden Euro verabschiedet | |
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Investitionen sollen zulegen, Schuldenbremse wird gehalten
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| Der Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung bis 2027 wurden am 2. Februar im Bundestag beschlossen. Der Beschluss beendet ein äußerst kompliziertes Verfahren, das ganz wesentlich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 geprägt wurde. Das Urteil erforderte zunächst die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023. Verzögerungen bei der Aufstellung des Haushaltes 2024 waren die Folge.
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| Neustart bei den „Sondervermögen“ nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts | |
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Klima- und Transformationsfonds plant 2024 Ausgaben von 49 Milliarden Euro
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| Nach der Stilllegung von wichtigen „Sondervermögen“ der letzten Jahre, wie dem Fonds „Digitale Infrastruktur“ und dem „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie“, ist nunmehr der Klima- und Transformationsfonds, der auch über jährliche eigene Einnahmen verfügt, ein wichtiger Investitionshaushalt zur Bewältigung der Transformation.
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| Finanzielle Unterstützung der EU für strategische Technologien | |
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Rat einigt sich auf gemeinsamen Standpunkt zur Errichtung von STEP
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| Am 10. Januar hat sich der Rat der Europäischen Union auf die Einrichtung einer Strategic Technologies for Europe Platform (STEP) festgelegt. Zum einen soll die Plattform bestehende EU-Förderinstrumente besser miteinander verzahnen. Zum anderen soll sie Unternehmen, die in strategische Technologien investieren, finanziell unterstützen.
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| Stabilitäts- und Wachstumspakt | |
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Verhandlungen über geänderte EU-Schuldenregeln gehen in die Endphase
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| Das Europäische Parlament (EP) und der Rat haben ihre Verhandlungspositionen zur Reform der EU-Budgetregeln am 17. Januar festgelegt. Eine Einigung zu den neuen Regelungen für die Sicherung eines stabilen Rahmens für Wirtschaftspolitik und unternehmerisches Handeln muss bis Mitte Februar zustandekommen, um vom Rat und vom Parlament vor dessen Neuwahl beschlossen werden zu können.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| Ecofin-Ratssitzung unter belgischem Vorsitz | |
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Schwerpunkte des Arbeitsprogramms vorgestellt
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| Bei der ersten Ecofin-Ratssitzung in 2024 am 16. Januar hat der neue Vorsitzende, Belgiens Finanzminister Vincent van Peteghem, sein Arbeitsprogramm im Bereich Wirtschaft und Finanzen für die erste Jahreshälfte vorgestellt.
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| Gewinnsteuern für kleine EU-Unternehmen | |
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Entlastung durch eine Steuererklärung
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| Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fasst einen positiven Beschluss zum Head-Office-Tax-System (HOT).
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| Steuern auf Kapitalgewinne in der EU | |
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Sachverständigen-Anhörung im Unterausschuss STEUERN des EP (FISC)
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| Am 23. Januar 2023 hörte der FISC-Ausschuss des Europäischen Parlaments unter dem Vorsitz von Paul Tang (S&D, Niederlande) drei Sachverständige zum Thema Kapitalertragsteuern.
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| Beitrag zum Bürokratieabbau mit Nachbesserungspotenzial | |
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DIHK bezieht Stellung zum Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes
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| Die Belastung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands durch Bürokratie ist hoch. Zwar bringt das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ einige richtige entlastende Maßnahmen, die grundsätzlich zu befürworten sind, gleichwohl besteht Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht der DIHK kann und sollte das Gesetz zudem um weitere Bürokratieabbaumaßnahmen erweitert werden.
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| Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Brigitte Neugebauer
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