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| Liebe Leserinnen und Leser,
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| die gerade veröffentlichte Steuerschätzung belegt, dass die schleppende Konjunktur und der bisher ausgebliebene Aufschwung Spuren in den staatlichen Kassen hinterlässt. Aus Sicht der Unternehmen ist es umso wichtiger, dass bei den jetzt folgenden Planungen für die nächsten Bundeshaushalte die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland im Fokus stehen sollte. Die geplante Einführung einer globalen Mindeststeuer wird hierzu eher keinen Beitrag leisten. Für den 16. Juni 2023 lädt die DIHK zu einer weiteren Fachtagung zum aktuellen Stand der nationalen Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ein. Wir berichten in diesem Newsletter auch über den Stand in Sachen Bürokratieabbau. Das Bundesjustizministerium hat hierzu einen vielversprechenden Prozess gestartet, bei dem sich die IHK-Organisation intensiv einbringt. Die in Europa harmonisierte Umsatzbesteuerung steht schon länger im Fokus einer einfacheren Handhabung durch konsequente Digitalisierung. Wir stellen den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer elektronischen Rechnung vor und informieren über neue Regeln zu Reihengeschäften. Ferner berichten wir über die Ergebnisse aus der Gründungs- und Nachfolgeberatung der IHKs. Mittlerweile gibt es in den Beratungen vor Ort fast dreimal so viele Unternehmen, die eine Nachfolge suchen, wie Interessenten für eine Übernahme eines Betriebes. Ab 2028 sollen die Kredite der EU, die zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie aufgenommen wurden, zurückgezahlt werden. Wir berichten über die Vorschläge des Europäischen Parlaments für neue Finanzierungsquellen für den EU-Haushalt und die damit verbundenen Mehrbelastungen, die auf die Unternehmen zukommen könnten. Über Vorschläge zur Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes berichten wir ebenfalls.
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| Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
| Rainer Kambeck
| Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand
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| | Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht |
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| BMF legt Wirtschaftsverbänden Diskussionsvorschlag vor | |
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| ©Yuichiro Chino / Moment / Getty Images
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BMF legt Wirtschaftsverbänden Diskussionsvorschlag vor
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| Die Digitalisierung in Deutschland könnte im unternehmerischen Bereich einen neuen Impuls durch die Einführung der elektronischen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke erhalten. Ab dem 1. Januar 2025 könnten Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen für Inlandsumsätze stellen, verpflichtet sein, diese als elektronische Rechnung (eRechnung) zu stellen. Rechnungen müssten dann in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden. Die bisher als elektronische Rechnungen akzeptierten reinen word- oder pdf-Formate wären dann in diesem Segment nicht mehr erlaubt.
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| Reihengeschäfte im Umsatzsteuerrecht – was gilt seit Umsetzung der so genannten Quick Fixes? | |
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BMF veröffentlicht lang erwartetes Anwendungsschreiben
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| Wie wird die bewegte Lieferung im Reihengeschäft bestimmt? Was erfordert das Verwenden der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)? Wann wird der Zwischenhändler zum Lieferer? Und was gilt bei so genannten fiktiven Lieferketten beim Fernverkauf über Online-Marktplätze? Das sind nur einige Fragen, die Unternehmen nach der gesetzlichen Neuregelung von Reihengeschäften beschäftigen.
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| Steuerliche Beihilfeverfahren vor dem EuGH | |
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| ©Ramberg / E+ / Getty Images
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Generalanwältin Kokott: EU-Kommission hat Luxemburg zu Unrecht aufgefordert, Beihilfen von Engie zurückzufordern
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| Es sei ein falscher Bezugsrahmen gewählt worden. Somit habe es sich bei dem fraglichen Steuervorbescheid des Mitgliedstaats nicht um eine zu Unrecht gewährte staatliche Beihilfe gehandelt.
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| | Aktuelle Haushaltspolitik |
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| Steuerliche Entlastungen mindern Aufkommen spürbar | |
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Steuerliche Entlastungen mindern Aufkommen spürbar
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| Die Steuereinnahmen in Deutschland (ohne Gemeindesteuern) sind im März 2023 um 1,5 Prozent im Vergleich zu März 2022 gesunken. Hauptursache dafür sind die seit Jahresbeginn wirkenden steuerlichen Entlastungen in der Einkommensteuer und die temporäre Umsatzsteuersenkung für Gas und Fernwärme, die ihre Spuren im Steueraufkommen hinterlassen. Im Jahresvergleich wird weiterhin mit einem Zuwachs des Steueraufkommens gerechnet, der jedoch geringer ausfällt als bisher angenommen. Hier finden Sie die aktuellen Zahlen im Überblick.
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| Steuerschätzung unter dem Eindruck der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung | |
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Plus bei den Einnahmen fällt geringer aus als bisher erwartet
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| Die deutsche Wirtschaft wird 2023 kaum wachsen. Das hat Konsequenzen für die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" des Bundesfinanzministeriums sagt für dieses Jahr ein Minus von 16,8 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung vom vergangenen November voraus, die Grundlage für die Haushaltsplanungen war. Noch deutlichere Korrekturen nach unten gibt es für 2024 und die Folgejahre bis 2027. Wichtig dennoch: Im Ergebnis legen die Steuereinnahmen jedes Jahr zu – auf nunmehr 1.079 Milliarden Euro im Jahr 2027 – aber ihr Anstieg fällt deutlich schwächer aus als noch Ende 2022 erwartet.
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| Finanzierung des EU-Haushalts | |
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Haushaltsausschuss des EU-Parlaments schlägt neue Eigenmittel vor
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| Der am 17. April im Ausschuss angenommene Initiativbericht von Valérie Hayer (Renew, Frankreich) und José Manuel Fernandes (EVP, Portugal) umfasst eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen für einen zweiten Korb von neuen Eigenmitteln. Diese sollten demnach vor allem auf die Gewinne von Unternehmen gestützt werden (aus dem Handel mit Finanzanlagen, mit Krypto-Werten oder aus der noch vorzustellenden EU-Körperschaftsteuer BEFIT).
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| Überarbeitung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts | |
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EU-Kommission veröffentlicht Reformvorschlag
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| Der bisherige Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) soll für einen stabilen makroökomischen Rahmen für die europäische Wirtschaft sorgen und schreibt den Mitgliedstaaten eine Schulden-Obergrenze von 60 Prozent sowie ein maximales Haushaltsdefizit von drei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung vor. Nach vier Jahren Pause soll er ab 2024 wieder angewendet werden und zwar in veränderter Form.
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| | Internationale und Europäische Steuerpolitik |
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| Einführung der globalen Mindeststeuer verursacht erhebliche Probleme | |
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DIHK gibt Stellungnahme gegenüber Bundesfinanzministerium ab
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| Bereits zum 1. Januar 2024 soll die neue globale Mindeststeuer für Unternehmen in Kraft treten. Die Umsetzung der neuen Besteuerungsregeln ist jedoch für die betroffenen Unternehmen mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden und innerhalb der vorgegebenen Zeit kaum zu bewältigen. Die DIHK hat gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft auf insgesamt 113 Seiten die Probleme und Schwierigkeiten in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) dargelegt und weitergehende Verbesserungen gefordert. Hierzu sollten praxistaugliche und bürokratiearme Lösungen entwickelt und im Lauf des beginnenden Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden, so die Forderung der DIHK.
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| DIHK-Fachtagung zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer am 16. Juni 2023 in Berlin | |
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Handlungsbedarf und konkrete Umsetzungsschritte für Unternehmen
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| Die DIHK veranstaltet am 16. Juni 2023, 10:00 – 15:00 Uhr, eine weitere Fachtagung zur neuen globalen Mindeststeuer, die bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die betroffenen Unternehmen sehen sich dabei erheblichen Problemen gegenüber, die inhaltlich begründet sind, die aber auch wegen der absehbar zu kurzen Umsetzungsfrist entstehen. Gemeinsam mit Experten/innen aus dem Bundesministerium der Finanzen, aus Unternehmen, Wissenschaft und Politik wollen wir über die Details der neuen Regelungen informieren und den sich konkret ergebenden Handlungsbedarf beziehungsweise die erforderlichen Umsetzungsschritte für Unternehmen erörtern.
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| Unternehmensnachfolge im Mittelstand – große Herausforderung für die Wirtschaftspolitik | |
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Unternehmensnachfolge stellt Wirtschaft vor Ort auf die Probe
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| Seit Jahren macht es die Demografie mittelständischen Unternehmen immer schwerer, geeignete Nachfolgen zu finden. Jetzt kommen erheblich gestiegene wirtschaftliche Unsicherheiten hinzu, steigende Kosten, hartnäckige Inflation und zunehmender Personalmangel. Besonders betroffen: Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Gewachsene Wirtschaftsstrukturen vor Ort werden auf eine harte Probe gestellt.
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| Staatssekretärsausschuss berät Vorschläge zum Bürokratieabbau | |
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| ©Hinterhaus Productions / DigitalVision / Getty Images
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Zeitnahe Umsetzung von ambitionierten Beschlüssen wichtig für Wirtschaftsstandort
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| Anfang des Jahres waren über 70 Organisationen aufgerufen, ihre „Top10-Bürokratieabbau-Vorschläge“ in einer Abfrage des Bundesministeriums der Justiz einzureichen. Über die anschließend in einem Ergebnisbericht zusammengetragenen Rückmeldungen hat nun der zuständige Staatssekretärsausschuss am 3. Mai 2023 beraten. Zentral ist eine rasche Umsetzung der Beschlüsse in einem Gesetzgebungsverfahren. Aus Sicht der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft, die besonders stark von Bürokratie belastet ist, sollten die Ressorts zudem möglichst viele der 442 Vorschläge aufgreifen.
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| Ukraine: Kommission verlängert Zoll- und Mehrwertsteuerfreiheit für bestimmte Waren | |
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| Zehn Mitgliedstaaten – Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien und die Slowakei – dürfen laut EU-Kommission den Import bestimmter Waren vorübergehend von der Mehrwertsteuerpflicht und von Zöllen ausnehmen. Von der Ausnahmeregelung profitieren können Wohlfahrts-organisationen und staatliche Stellen, die Lebensmittel, Decken, Zelte, Stromgeneratoren und andere lebensrettende Ausrüstung aus Drittstaaten importieren und Ukrainern zur Verfügung stellen. Ursprünglich galt die Ausnahmeregelung bereits für den Zeitraum 24. Februar bis 31. Dezember 2022. Nun wurde, rückwirkend, noch einmal bis zum Ende dieses Jahres verlängert. Die Entscheidung der Kommission basiert auf dem gemeinschaftlichen System der Zollbefreiungen.
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| Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon +49 30 20308 2608 E-Mail newsletter-wfm@dihk.de
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Verantwortlich für die Endredaktion: Dr. Marc Evers
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