    | | | Bessere Rechtsetzung – die unterschätzte Säule der EU-Vereinfachungsagenda |  |
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| Seit Anfang 2025 beschäftigen die sogenannten Omnibuspakete die EU-Institutionen. Sie sollen europäischen Unternehmen nach Jahren wachsender Vorschriften und Auflagen endlich Entlastung bringen. Zehn solcher Gesetzespakete zum Abbau bürokratischer Belastungen bei kürzlich erlassenen EU-Regulierungen wurden im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Weitere sollen folgen. Doch während die Omnibuspakete viel Aufmerksamkeit erhalten, bleibt ein wichtiges Instrument der EU-Vereinfachungsagenda im Hintergrund: die bessere Rechtsetzung – also der Ansatz, von Anfang an praxistauglichere Gesetze zu machen oder die eine oder andere gut gemeinte Vorschrift von vornherein vielleicht ganz wegzulassen. Denn Bürokratie gar nicht erst entstehen zu lassen, ist ein essenzieller Hebel: Das EU-interne Dickicht aus Vorschriften, Regeln und Normen wirkt nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds wie ein Zollsatz von rund 45 Prozent auf Waren und 110 Prozent auf Dienstleistungen. In der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage nennt mehr als jedes vierte deutsche Unternehmen explizit “Bürokratie” als eines seiner derzeit größten Geschäftsrisiken. Viele dieser Belastungen wären nicht entstanden, wenn EU-Gesetze von Anfang an verhältnismäßig, umsetzbar und praxisorientiert gestaltet würden.
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| Omnibuspakete: Schadensbegrenzung statt Vereinfachung
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| Die EU-Kommission beziffert die Einsparungen durch die bis Oktober 2025 veröffentlichten Omnibuspakete auf 8,6 Milliarden Euro. Insgesamt sollen über die gesamte Legislatur 37,5 Milliarden Euro an Erleichterungen erreicht werden. Mit solchen Einsparsummen lässt sich besser werben als mit der stillen Arbeit an besserer Gesetzgebung. Doch die Zahlen spiegeln nicht das gesamte Bild wider: Wer erst per Gesetz unverhältnismäßige Bürokratie schafft und anschließend einen Teil der Belastungen durch Omnibuspakete wieder zurücknimmt, betreibt keine Vereinfachung, sondern Schadensbegrenzung. Unterm Strich wächst die Regulierungslast, denn die nachträglichen Entlastungen kompensieren nicht das, was zuvor aufgebürdet wurde. Die im Nachhinein lancierten Omnibuspakete sind eine kurzfristige Not-, aber keine Dauerlösung. Stattdessen muss die Gesetzgebung so gut werden, dass keine Nachbesserungen nötig sind.
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| Wo bessere Rechtsetzung heute scheitert
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| Die EU-Kommission hat mehrere Instrumente zur besseren Rechtsetzung eingeführt. Wichtig sind frühzeitige Folgenabschätzungen: Damit wird geprüft, ob Maßnahmen der EU überhaupt erforderlich sind und welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Regeln haben könnten. Darüber hinaus gibt es das “Regulatory Scrutiny Board” – ein eigenständiges Gremium innerhalb der Kommission, das diese Bewertungen überprüft. Außerdem hat die Kommission im vergangenen Jahr sogenannte Durchführungsdialoge mit Stakeholdern gestartet, um Feedback zu sammeln und Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung von EU-Vorgaben zu identifizieren. Doch dann hört es auf: Änderungsanträge von Rat und Parlament werden nicht mehr auf ihren Aufwand hin geprüft, und auch eine Anpassung der Folgenabschätzung auf Basis des finalen Gesetzestextes findet nicht statt. Dabei müssten Aufwand und Kosten, die Gesetze bei Unternehmen auslösen, vom ersten Entwurf bis zur Verabschiedung durchgängig bekannt sein und beachtet werden. Umsetzbarkeit darf kein nachträglicher Gedanke sein.
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| Was jetzt gefordert ist
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| Für Ende April plant die EU-Kommission eine Mitteilung zur besseren Rechtsetzung. Eine vorbereitende Konsultation läuft seit Januar. Allerdings deutet deren Ausrichtung eher auf eine Reduzierung bestehender Instrumente hin als auf ihre konsequentere Anwendung. Das wäre der falsche Weg. Die deutsche Wirtschaft fordert stattdessen konkret: · Folgenabschätzungen konsequent anwenden – einschließlich spezifischer Tests zu den Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen sowie auf die Innovationstätigkeit in Europa für alle neuen Rechtsvorschriften. · Aufwand von Änderungen transparent machen – Änderungsanträge durch Parlament und Rat direkt bei Vorschlag mit dem Zusatzaufwand oder Vereinfachungspotenzial beziffern. · Implementierungsdialoge ausweiten – die bisher positiv aufgenommenen Formate, an denen sich auch die IHK-Organisation engagiert beteiligt hat, sollten systematisch ausgebaut werden. · Auslaufklauseln für technische Elemente – etwa eine automatische Überprüfung von Schwellenwerten im Inflationskontext, damit Gesetze nicht veralten. · “One-in-two-out" statt “One-in-one-out" – wer neue Belastungen einführt, muss doppelt so viele abbauen. · Konsultationen in allen Sprachen und erst nach vollständiger Übersetzung starten – damit Beteiligung nicht faktisch über Sprachkenntnisse beschränkt wird. · Längere Übergangsfristen – insbesondere dort, wo IT-Systeme für die Umsetzung benötigt werden und nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Nur wenn die EU ihre Instrumente zur besseren Rechtsetzung konsequent nutzt und weiterentwickelt, lässt sich Bürokratie vermeiden – zum Vorteil der Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die Stellungnahme der DIHK von Anfang Februar zum Thema ist auf der Website der EU-Kommission zu finden.
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| Kontakt: Sandra Zwick, DIHK Brüssel, +32 2 286 1638
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| Inhaltlich verantwortlich: DIHK - Bereich Kommunikation
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| | Herausgeber: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29 D-10178 Berlin Telefon 030 20308-0 Fax 030 20308-1000 E-Mail info[a]dihk.de
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