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Wirtschaftspolitische Steuerung

Reform der EU-Haushaltsregeln beschlossen und in Kraft
Saldendiagramme

Nach langer Debatte haben die neuen Schuldenregeln für die EU-Staaten die letzte Hürde genommen

© anyaberkut / iStock / Getty Images Plus

In der Europäischen Union gelten künftig neue Vorschriften für Staatsschulden und Haushaltsdefizite der Mitgliedsländer. Der Ministerrat in Luxemburg nahm am 29. April drei Änderungsrechtsakte für den Stabilitäts- und Wachstumspakt auch formell an – letzter Schritt für die lang geplante Reform des Regelwerks. Vergangene Woche hatte bereits das Europaparlament die Reformpläne gebilligt.

Das übergeordnete Ziel der Reform besteht darin, die Schuldenquoten und Defizite schrittweise und nachhaltig zu senken und gleichzeitig Reformen und Investitionen in strategischen Bereichen wie der Digitalisierung, der Umwelt oder der Verteidigung zu ermöglichen. Nach den neuen Regeln sind alle Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale mittelfristige Haushaltsstrukturpläne von vier bis fünf Jahren zu erstellen. Darin benennen die Mitgliedstaaten einen mehrjährigen Pfad für ihre öffentlichen Nettoausgaben und erläutern, welche Investitionen und Reformen sie durchführen werden, die in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters benannt wurden (zum Beispiel Energiesicherheit, wirtschaftliche Resilienz, Verteidigungsfähigkeit).

Zuvor wird die Kommission den Mitgliedstaaten, in denen der öffentliche Schuldenstand 60 Prozent des BIP oder das öffentliche Defizit drei Prozent des BIP (Referenzwerte für den öffentlichen Schuldenstand oder das öffentliche Defizit des Maastricht-Vertrags) übersteigt, einen "Referenzpfad" für die Entwicklung der Nettoausgaben vorlegen. Dieser gibt an, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen können, dass die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen nachhaltigen Abwärtspfad gebracht wird. Zwei Bedingungen sind dabei zwingend einzuhalten: ein Mindestrückgang der öffentlichen Verschuldung muss gewährleistet sein und eine Sicherheitsmarge unterhalb der Drei-Prozent-Schwelle muss eingehalten werden ("Haushaltspuffer").

Die Mitgliedstaaten werden einen Nettoausgabenpfad in ihre nationalen mittelfristigen Finanzstrukturpläne aufnehmen, die vom Rat gebilligt werden müssen. Abweichungen von den länderspezifischen Nettoausgabenpfaden werden in einem Kontrollkonto erfasst. Bei starken und längerfristigen Abweichungen leitet die Kommission ein "Verfahren eines übermäßigen Defizits" ein. In diesem Verfahren kann die Kommission in den Jahren 2025, 2026 und 2027 vorübergehend den Anstieg der Zinszahlungen bei der Festlegung des vorgeschlagenen Korrekturpfads berücksichtigen. Dessen Einhaltung kann die Kommission mit einer Geldbuße von bis zu 0,05 Prozent des BIP – die alle sechs Monate ansteigt – erzwingen.

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Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern