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Regelungen für die Anbieter von Vermittlungsdiensten

Bundesrat billigt Digitale-Dienste-Gesetz
Dateneingabe am Laptop

Ziel des Digial Services Acts ist es, dass digitale Dienste, wie Online-Kaufhäuser oder Suchmaschinen, vertrauenswürdig sind

© Blue Planet Studio / iStock / Getty Images Plus

Am 26. April hat der Bundesrat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gebilligt. Zuvor hatte der Bundestag im März 2024 einer vom Ausschuss für Digitales geänderten Fassung des Digitale-Dienste-Gesetzes, welches bereits am 20. Dezember 2023 vom Kabinett beschlossen worden war, zugestimmt.

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz wird das nationale Recht angepasst, damit der Digital Services Act (DSA) im nationalen Recht durchgeführt werden kann. Der DSA ist bereits am 16. November 2022 in Form der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2022/2065 in Kraft getreten und seit dem 17. Februar 2024 vollumfänglich zu befolgen.

Nach Angaben der EU-Kommission wird mit dem DSA das Ziel verfolgt, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Vermittlungsdienste zu fördern sowie einen Beitrag zu einem vertrauenswürdigen, vorhersehbaren sowie sicheren Online-Umfeld zu leisten. Insbesondere werden mit ihm die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler tätig sind und Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten und Waren zulassen, geregelt. Der DSA sieht verschiedene Sorgfaltspflichten für verschiedene Arten von Vermittlungsdiensten vor, welche von der Art der Dienste, ihrer Größe und ihren Auswirkungen beeinflusst werden. Bestimmte Verpflichtungen gelten nur für sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen, die als solche von der EU-Kommission benannt wurden, wohingegen die Anbieter von Vermittlungsdiensten, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen handelt, unte Umständen von einigen Verpflichtungen ausgenommen werden.

Das Digitale-Dienste-Gesetz beinhaltet einerseits materielle Vorschriften, welche die verschiedenen Pflichten der Diensteanbieter näher regeln. Andererseits wird durch das DDG die nach dem DSA dem jeweiligen Mitgliedstaat obliegende notwendige Benennung der zuständigen Behörden und Koordinatoren für digitale Dienste vorgenommen, welche zur Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten sowie der Durchsetzung des DSA gegenüber den Unternehmen notwendig sind, welche der deutschen Aufsicht unterliegen. In Deutschland wird innerhalb der Bundesnetzagentur eine Koordinierungsstelle für digitale Dienste eingerichtet.

Die neuen gesetzlichen Regelungen des Digitale-Dienste-Gesetzes und des DSA setzen das Telemediengesetz sowie den größten Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes außer Kraft.

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Porträtfoto Dr. Julia Schmidt
Dr. Julia Schmidt Referatsleiterin Europäisches Wirtschaftsrecht