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Gas- und Wasserstoffpaket vom EU-Parlament beschlossen

Grundlage für einen europäischen Wasserstoffmarkt
Wasserstoffleitung

Mit dem neuen Gesetzespaket soll der Weg für die Umstellung des europäischen Gasmarkts auf Wasserstoff geebnet werden

© audioundwerbung / iStock / Getty Images Plus

Mit dem Beschluss der Verordnung und Richtlinie für Gas und Wasserstoff wurde eines der letzten großen Pakete des Green Deal im Energiebereich abgestimmt. Das Paket soll insbesondere dazu dienen, Regeln für einen einheitlichen europäischen Wasserstoffmarkt zu schaffen und den Wasserstoffhochlauf damit voranzutreiben. Ausstehend ist nur noch die Zustimmung des Rates.

Die Änderungen der novellierten Gesetze für den Gas- und Wasserstoffmarkt sehen unter anderem vor, den Zugang erneuerbarer und CO2-armer Gase zum existierenden Erdgasnetz zu erleichtern, die Entwicklung einer dezidierten Infrastruktur und eines Markts für Wasserstoff zu befördern sowie die Netzplanung sektorübergreifender zu organisieren. Zudem sollen auch Voraussetzungen für eine hohe Gasversorgungssicherheit geschaffen werden. 

Wichtig aus Sicht der Wirtschaft ist vor allem eine einheitliche Definition und Zertifizierung von klimafreundlichem Wasserstoff. Die Europäische Kommission differenziert regulatorisch klar zwischen erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff. Innerhalb der nächsten 12 Monate soll ein delegierter Rechtsakt die Methodologie CO2-armer Brennstoffe festlegen, ähnlich wie bereits bei der Definition zu grünem Wasserstoff. Zudem soll die Zertifizierung erneuerbarer und CO2-armer Brennstoffe durch ein Massebilanzierungssystem erfolgen. Das System wird verwendet, um den Fluss und die Menge von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmen Kraftstoffen innerhalb des Energiemarkts zu verfolgen. Es erfasst Informationen über Transaktionen, Eingänge und Ausgänge in Bezug auf diese Produkte. Die Kraftstoffanbieter sind zudem verpflichtet, Daten zur Überprüfung in eine europäische Unionsdatenbank einzutragen, die bis Ende November 2024 von der Kommission aufgesetzt werden soll. Positiv aus sucht der Wirtschaft ist, dass das europäische Netz regulatorisch als einheitliche Infrastruktur betrachtet wird und damit den Handel im gesamten europäischen Leitungsnetz ermöglicht. Dennoch fordert die Nutzung des vorgesehenen Massebilanzsystems eine feingliedrige Nachhaltigkeitsnachweisführung über die gesamte Lieferkette hinweg. 

Geregelt wird nun auch die Trennung von Erzeugung und dem Betrieb leitungsgebundener Infrastruktur, die nach Ansicht der Wirtschaft eine Grundvoraussetzung für einen wettbewerblichen und effizienten Energiemarkt darstellt. Per se wurden sehr strenge Vorgaben der horizontalen Entflechtung für Wasserstoff getroffen. Die Mitgliedstaaten können allerdings davon  Ausnahmen festlegen und Regeln vorgeben, die sich für den Erdgasbinnenmarkt bereits bewährt haben. Auch haben per Opt-Out Option der Mitgliedstaaten Erdgasnetzbetreiber die Möglichkeit, Wasserstoffnetze zu betreiben und somit Synergieeffekte zu nutzen. Voraussetzung dafür ist eine Kosten-Nutzen-Analyse und positive Bewertung der Regulierungsbehörde. Die Ausnahmen bieten die Grundlage für Anreize in möglichst zügige Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und legen den Grundstein für einen effizienten Übergang zur Wasserstoffwirtschaft. Des Weiteren können Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen von den Entflechtungsregelungen für unter anderem geografisch begrenzte Wasserstoffnetze zum Beispiel im Industrie- und Gewerbegebiet erlassen.  

Um einen wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarkt zu fördern, muss in allen Mitgliedstaaten bis Ende 2032 ein regulierter Zugang zu Wasserstoffnetzen eingeführt werden. Der bis dahin mögliche verhandelte Netzzugang bietet den Betreibern von Wasserstoffnetzen in der Markthochlaufphase Flexibilität, die den Ausbau der Infrastruktur beschleunigen kann. 

Neu eingeführt wurde das Europäische Netzwerk der Netzwerkbetreiber für Wasserstoff (ENNOH). Bis Ende 2027 muss ein gemeinsamer zehnjähriger Netzentwicklungsplan auf europäischer Ebene für Gas und Wasserstoff erarbeitet werden. Zudem müssen auf nationaler Ebene in regelmäßigen Abständen integrierte Netzentwicklungspläne der Fern- und Verteilnetzbetreiber vorgelegt werden. Dabei sollten aus Sicht der deutschen Wirtschaft die Interessen der gas- und wasserstoffverbrauchenden Unternehmen berücksichtigt und diese eng in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.  


Kontakt

Porträtfoto Josephine Möslein
Josephine Möslein Referatsleiterin Europäische Energie- und Klimapolitik