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Bürokratie bremst den EU-Binnenmarkt aus

DIHK-Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024 veröffentlicht
Frau wälzt Aktenstapel

Seit 30 Jahren sollte der europäische Binnenmarkt vollendet sein

© nathaphat / iStock / Getty Images Plus

Die DIHK hat die 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) in allen EU-Mitgliedstaaten zu ihren Erfahrungen mit Hindernissen im Binnenmarkt befragt.

In der kürzlich veröffentlichten "DIHK-Umfrage zu Binnenmarkthindernissen: Dienstleistungen, Waren und Investitionen 2024" wurden die Antworten der IHKs und AHKs sowie die Erfahrungsberichte ihrer Mitgliedsunternehmen nach Themen und Regionen ausgewertet und zusammengeführt.

Ziel der Umfrage (PDF, 2 MB) war es, konkrete Beispiele, Erfahrungen und Wahrnehmungen zu erhalten. Gefragt wurde insbesondere nach Beschränkungen für bestimmte Branchen, Diskriminierungen von Unternehmen gegenüber inländischen Investoren, komplexen regulatorischen Anforderungen oder Verwaltungsverfahren, Informationsmangel und Schwierigkeiten mit der öffentlichen Verwaltung sowie Defiziten im Rechtsschutz. Es wurden auch konkrete Vorschläge zur Beseitigung der jeweiligen Hindernisse und zur Verbesserung des Binnenmarktes erfragt.

Die Vielzahl der übermittelten Beispiele war überraschend, wenngleich die Tendenz seit der letzten entsprechenden Umfrage 2019 leider ungebrochen ist. Die Einzelthemen beleuchten im Detail nicht nur punktuelle Hindernisse, sondern weisen auf strukturelle Gefährdungen hin. Sie bezeugen die Notwendigkeit, auch im Rahmen der erforderlichen Harmonisierung den Binnenmarkt immer als freien Markt zu erhalten und nicht hinter sich immer wandelnden politischen Zielen eine immer intensivere und bürokratische Regulierung zu betreiben, die weder Innovation noch Wettbewerb fördert. Der Binnenmarkt bedarf nicht nur punktueller Reformen, sondern einer grundlegenden und eindeutigen Fokussierung auf die Grundfreiheiten, damit er auch in Zukunft dem "freien" und nicht einem politisch gesteuerten Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital dient.

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Porträtfoto Dr. Julia Schmidt
Dr. Julia Schmidt Referatsleiterin Europäisches Wirtschaftsrecht