Pfadnavigation

EU-Vorschriften zur Beilegung grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten

Europäische Kommission konsultiert öffentlich
Steuern

Die EU-Streitbeilegungsrichtlinie wurde bereits im Oktober 2017 erlassen und ist seit dem 1. Juli 2019 verbindlich anzuwenden

© Daenin Arnee / iStock / Getty Images Plus

Am 12. März 2024 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Richtlinie (EU) 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten (Dispute Resolution Mechanism oder DRM) in der Europäischen Union gestartet.

Die Richtlinie musste bis zum 30. Juni 2019 in nationales Recht umgesetzt und soll bis zum 30. Juni auf ihre Wirkung überprüft werden. Diese Überprüfung soll ermitteln, inwieweit die Richtlinienvorschriften zur Beilegung grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten beitragen und Doppelbesteuerungsfragen lösen oder reduzieren können.

Konkret erwartet die Kommission Aussagen zu der Frage, ob der DRM die Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsfällen in der EU im Vergleich zu den bereits bestehenden Mechanismen wie Mandatory Agreement Procedure/ MAP, Schiedsübereinkommen und nationale Entlastungsverfahren verbessert hat. Besonders geht es ihr um Feedback zu Artikel 3, der Beschwerdestufe und Artikel 4, der Verständigungsstufe der Streitbeilegungsrichtlinie. Da es sich um die erste Überprüfung des DRM handelt, wird sich die Befragung auf Umsetzungsaspekte konzentrieren. Nachdem sich die Mitgliedstaaten Ende 2022 bereits zu den Artikeln 3 und 4 geäußert haben, geht es nun vor allem darum, wie die ersten beiden Phasen beim Steuerzahler ankommen.

Die Konsultation geht bis zum 10. Mai.

Kontakt

Porträtfoto Malte Weisshaar
Malte Weisshaar Referatsleiter Steuern in der EU | EU-Haushalt | Energiesteuern