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Trilogeinigung zur Luftqualitätsrichtlinie

Unternehmen fordern mehr Flexibilität
Artikel 1

© zsveta / Moment / Getty Images

EU-Kommission, Parlament und Rat haben am 20.02.2024 in den Trilogverhandlungen eine politische Einigung zur Änderung der EU-Richtlinie über Luftqualität erzielt.

Den Pressemitteilungen zufolge bleiben die Jahresgrenzwerte weitgehend bei den Vorschlägen der Kommission: Die Jahresmittelgrenzwerte für Feinstaub (PM2,5: 10 µg/m³) und Stickstoffdioxid (NO2: 20 µg/m³) werden für das Jahr 2030 nahezu halbiert.

Das Parlament hatte die weitere Absenkung der Grenzwerte auf die Empfehlungen der WHO gefordert. Die Mitgliedstaaten setzen sich dagegen weitegehend mit ihrer Forderung nach mehr Flexibilität durch: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten eine Verschiebung der Frist 2035 bzw. 2040 begründen.

Für Deutschland hatte das Umweltbundesamt Prognosen für die Entwicklung der Luftqualität berechnen lassen. Nach unveröffentlichten Prognosen des Umweltbundesamtes können die Grenzwerte im Jahr 2030 für NO2 an 12 Prozent und für PM2,5 an 18 Prozent der Messstationen in Deutschland nicht eingehalten werden. Ob die Ausnahmen für die Fristverschiebung genutzt werden können, wird vom finalen Richtlinientext und der nationalen Umsetzung abhängen. Parlament und Rat müssen dem Kompromiss noch zustimmen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Rates.