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IHK-Umfrage zu CBAM zeigt Umsetzungsprobleme auf

Die Erfahrungen der Betriebe in der Region Stuttgart
Schrauben und Geldscheine

Wie viele Schrauben kann ich importieren? Ab 150 Euro Warenwert wird ein CBAM-Bericht fällig

© Omer Serkan Bakir / iStock / Getty Images Plus

Mit Blick auf den europäischen CO₂-Grenzausgleich (CBAM) sind die Unternehmen derzeit mit einigen Herausforderungen konfrontiert, das zeigt eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart.

Am 1. Oktober 2023 trat der europäische "Carbon Border Adjustment Mechanism" CBAM in Kraft; Ende Februar 2024 mussten die Unternehmen ihre ersten Berichte abliefern. Wie sich das in der Praxis gestaltete, hat die IHK Region Stuttgart unter den betroffenen Importeuren abgefragt. Hier einige der Ergebnisse.

Hoher Berichterstattungsaufwand

Weil bislang kein direkter Zugang zum EU-Meldeportal eingerichtet werden konnte, erfolgt dieser derzeit in Deutschland behelfsweise – mittels Elster-Zertifikat – über das Zollportal. Nur 37 Prozent der befragten Unternehmen verfügten bereits über einen Zugang zum Zollportal. Von den 63 Prozent, die den Zugang neu einrichten mussten, bewerten 44 Prozent das Registrierungsverfahren als schlecht.

Auch das EU-Meldeportal selbst weist aus Sicht der Nutzer gravierende Mängel auf. Nicht nur, dass 71 Prozent der Befragten den Aufwand als unverhältnismäßig bewerten, auch unverständliche Fehlermeldungen (63 Prozent) und unverständliche Fallkonstellationen (43 Prozent) wurden bemängelt. Fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten konnten ihren Bericht nicht abschließen beziehungsweise absenden. Und 58 Prozent wünschten sich eine deutschsprachige Anleitung für das komplexe System.

Unternehmen mit geringen Einfuhrmengen – CBAM gilt ja bereits für Schrauben und Profile ab 150 Euro Warenwert – leiden unter dem für sie stark überproportionalen Berichterstattungsaufwand besonders und wollen vielfach künftig von entsprechenden Importen Abstand nehmen.

Wie sehr das Thema die betroffenen Betriebe beschäftigt, zeigte auch das Freitextfeld in der Stuttgarter Umfrage: Fast 43 Prozent der Befragten nutzten es für teilweise sehr ausführliche Stellungnahmen und äußerten dabei reichlich Frust und Resignation.

Ab Juli Echtdaten ausländischer Lieferanten Pflicht

Dabei werden sich die Herausforderungen der Unternehmen mit Blick auf CBAM in den kommenden Monaten noch deutlich verschärfen. Denn um errechnen zu können, in welchem Umfang ein EU-Unternehmen die ab 2026 erforderlichen CBAM-Zertifikate erwerben muss, bedarf es echter Informationen zu den Treibhausgasen, die bei der Produktion der Importwaren entstanden sind. Die entsprechenden Daten können nur von den ausländischen Herstellern stammen und müssen von diesen nach einem von der EU festgelegten Berechnungsschema ermittelt werden.

Und das muss bereits in der zweiten Jahreshälfte funktionieren: Während die berichtspflichtigen Betriebe derzeit noch im EU-Portal bereitgestellte Standardwerte verwenden dürfen, sind ab Juli 2024 Echtdaten der Lieferanten einzupflegen.

In der IHK-Umfrage gaben jedoch 46 Prozent der Befragten an, dass sich ihre ausländischen Geschäftspartner mit der Abfrage dieser Daten schwertäten, 36 Prozent haben ihre Lieferanten noch nicht einmal kontaktiert, weil sie auch Rückfragen nicht beantworten könnten. Nur 3 Prozent meldeten, die Emissionszahlen künftig von ihren Zulieferern erhalten zu können.

Angesichts dieser Ergebnisse teilt die IHK die bereits mehrfach geäußerte Auffassung der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dass CBAM dringend überarbeitet werden muss. Eine Einordnung der Ergebnisse und weitere Details gibt es auf der Website der IHK Region Stuttgart.

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Mann im Haus der Deutschen Wirtschaft
Klemens Kober Referatsleiter Handelspolitik, transatlantische Beziehungen und EU-Zollfragen

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Porträtfoto Susanne Schraff
Susanne Schraff Pressesprecherin

DIHK-Informationspapier: Vorschläge zu CBAM aus der Wirtschaft

Deutsche Unternehmen brauchen effektiven und effizienten Schutz vor Carbon Leakage. Die übereilte und bürokratische Umsetzung der CO₂-Berichtspflichten belastet jedoch vor allem kleinere Betriebe. Weitere Probleme werfen nicht abgedeckte Exportseite und drohende Handelskonflikte auf. In einem Informationspapier von März 2024 stellt die DIHK drängende CBAM-Fragen dar und unterbreitet Lösungsansätze.