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Globale Mindeststeuer tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft

Bundesrat und Deutscher Bundestag verabschieden Mindeststeuergesetz
Vo Globale Mindeststeuer

© PeterPencil / DigitalVision Vectors / Getty Images

Nach dem Gesetzesbeschluss durch den Deutschen Bundestag am 10. November 2023 hat nunmehr auch der Bundesrat dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz auf seiner letzten Plenarsitzung vor Jahresende am 15. Dezember 2023 zugestimmt. Die Regelungen sind daher, wie vorgesehen, nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 27. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen“ (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) wird die sogenannte Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU vom 15. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt. Neben den konkreten Detailbestimmungen zur neuen Mindeststeuer („GloBE“) im neu geschaffenen „Mindeststeuergesetz“ (MinStG) sieht das Gesetz auch weitere flankierende Maßnahmen in anderen Gesetzen vor, wie zum Beispiel die Absenkung der Niedrigsteuergrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG) oder der Lizenzschranke (§ 4j EStG) von 25 auf 15 Prozent.

Eine detaillierte Erläuterung der neuen Regelungen hatten wir bereits in unserem Newsletter November 2023 [LINK] vorgenommen.

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht