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Bürokratieabbau nimmt Fahrt auf

Justizministerium veröffentlicht Referentenentwurf des BEG IV
Bay Bürokratieabbau

© fotofrog / E+ / Getty Images

Vor Weihnachten hat die Bundesregierung ihren internen Abstimmungsprozess zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz gestartet. Mit dem am 11. Januar 2024 veröffentlichten Referentenentwurf beginnt der Gesetzgebungsprozess des Bürokratieentlastungsgesetzes, bei dem die DIHK und andere Interessengruppen nun Stellung zum Entwurf beziehen können.

Der Referentenentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) basiert auf einer Verbändeabfrage, mit der das Bundesministerium der Justiz (BMJ) um Vorschläge zum Bürokratieabbau gebeten hat. An dieser Abfrage haben sich neben der DIHK eine Reihe von Verbänden beteiligt, wodurch die Bundesregierung eine Vielzahl an Bürokratieabbau-Vorschlägen eingesammelt hat. Auf diese Abfrage folgte ein Eckpunktepapier, welches das Kabinett im Sommer 2023 auf seiner Klausurtagung in Meseberg beschlossen hat. Dieses bildet nun die Grundlage des unter der Federführung des BMJ vorgelegten Referentenentwurfs.

Damit ist das BEG IV Teil eines ressortübergreifenden Gesetzgebungspakets, welches zudem das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie, eine Initiative zur Reduktion von Bürokratielasten auf EU-Ebene gemeinsam mit Frankreich sowie eine Sammelverordnung zur Reduktion von Bürokratie auf Verordnungsebene umfasst.

Zentrale Maßnahmen des BEG IV

In Anlehnung an das Eckpunktepapier der Bundesregierung soll mit dem BEG IV die Hotelmeldepflicht für inländische Gäste abgeschafft, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht auf acht Jahre gekürzt werden und eine Reihe von Formerfordernissen im Zivilrecht nun auch digital erfüllbar sein. Dadurch sollen mehr Rechtsgeschäfte künftig auch ohne Medienbruch digital abzuwickeln sein.

BEG IV bringt Entlastung in Millionenhöhe

Guter Bürokratieabbau kommt einem kostenlosen Konjunkturpaket gleich, welches Wirtschaft und Verwaltung gleichermaßen entlastet. In diesem Sinne führt das BEG IV laut Gesetzentwurf zu Entlastungen der Wirtschaft von rund 682 Millionen Euro, die dabei aber auch im Zusammenspiel mit anderen Gesetzesinitiativen zu sehen sind. Hinzu kommen die Entlastungswirkungen der anderen Initiativen des Bürokratieabbaupaketes, auf das sich das Kabinett bei seiner Klausur in Meseberg am 29. und 30. August 2023 geeinigt hatte.

Parallel zum BEG IV bringt beispielsweise das Wachstumschancengesetz ein Bürokratieentlastungsvolumen von circa 1,4 Milliarden Euro und die Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen nach der Bilanzrichtlinie weitere 650 Millionen Euro. Insgesamt entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft laut eigener Schätzung um etwa 3,1 Milliarden Euro.

Auch Bessere Rechtsetzung in den Fokus rücken

Die Entlastungspotenziale beim Bürokratieabbau dürfen allerdings nur der erste Schritt sein. Ein falsches Signal wäre es jetzt, neue bürokratische Belastungen zu schaffen, die die Entlastungen neutralisieren. Dafür braucht es vor allem effektive Bürokratiebremsen und eine „Bessere Rechtsetzung“.

Daher sollten die Ausnahmen für die als Bürokratiebremse konzipierte sogenannte „one-in-one-out“ Regel abgeschafft und die Regel in eine „one-in-two-out“-Regel ausgeweitet werden. Dadurch wäre der Bürokratieabbau nahezu automatisiert, würde folglich für Entlastungen sorgen und einen Anreiz schaffen, neue unbürokratische Gesetze zu formulieren.

Insgesamt ist die Aufforderung zur Stellungnahme zum BEG IV ein gutes Zeichen dafür, dass von der Bundesregierung der nächste Schritt zur Umsetzung der vielen angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau gegangen wird.

Kontakt

Porträtfoto Benjamin Baykal
Benjamin Baykal Referatsleiter Wirtschaftspolitische Positionen, Bürokratieabbau