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Umsetzung zum Bundeshaushalt 2024 geht in die entscheidende Runde

Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren
An Länderhaushalte

© urbazon / iStock / Getty Images Plus

Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz bringt wichtige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einigung zum Bundeshaushalt 2024 auf den Weg. Das Gesetz sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer sowie den schrittweisen Abbau der Steuerbegünstigung für Agrardiesel vor.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem folgende Regelungen:

  • Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer sollen zum 1. Mai 2024 erhöht werden. Dazu sollen laut Entwurf zum einen die Steuersätze angehoben werden. Zum anderen soll der im Luftverkehrssteuergesetz vorgesehene Mechanismus zur Absenkung der Steuersätze geändert werden und erst ab dem Jahr 2025 greifen. Für 2024 ist durch die Änderung laut Entwurf von Steuermehreinnahmen in Höhe von 445 Millionen auszugehen, in den Folgejahren von jeweils 580 Millionen Euro, die volle Jahreswirkung betrage insgesamt 625 Millionen Euro.
  • Ab 2025 soll eine Änderung im Energiesteuergesetz greifen, die sich auf die Begünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft bezieht. Die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel soll schrittweise ab 1. März 2024 sinken und ab 2026 vollständig entfallen. Diese Subvention soll laut Entwurf degressiv zurückgeführt werden. 2025 sollen so zunächst Steuermehreinnahmen von rund 142 Millionen Euro erzielt werden. Bis 2028 soll der Betrag auf jährlich 453 Millionen aufwachsen.

Weitere Maßnahmen, um die Finanzierungslücke zum Bundeshaushalt 2024 zu schließen, und die keiner Gesetzesänderung bedürfen, fließen direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2024 ein.

Expertenanhörungen zu Fragen der Schuldenbremse und den steuerlichen Regelungen

Eine erste Expertenanhörung zum Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss hat bereits am 11. Januar 2024 stattgefunden. Gegenstand waren neben dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz auch allgemeinere Fragen zum Bundeshaushalt 2024, insbesondere im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021. Diskutiert wurde unter anderem die Frage, ob für die im Jahr 2024 eingeplanten Mittel zur Unterstützung des Wiederaufbaus in den von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Regionen, die jetzt aus dem Bundeshaushalt und nicht mehr aus einem eigenen Sondervermögen erfolgen soll, eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes möglich wäre. Die gleiche Frage stelle sich auch für die fortgesetzte Unterstützung der Ukraine. In diesem Zusammenhang wurden auch unterschiedliche Sichtweisen über Reformnotwendigkeiten bei der Schuldenbremse des Grundgesetzes erörtert, unter anderem die Berechnung der Konjunkturkomponente. Änderungen an dieser Stelle könnten dem Bund unter Umständen eine höhere Verschuldung ermöglichen, ohne die Notlagenklausel in Anspruch zu nehmen. 

Der Finanzausschuss führt am 15. Januar 2024 ebenfalls eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 durch. Der mitberatende Finanzausschuss befasst sich mit den steuerlichen Aspekten. In der Anhörung soll es folglich zum einen um die Erhöhung der Luftverkehrsteuer gehen. Zum anderen wollen sich die Abgeordneten Expertenrat zur geplanten Abschaffung der Diesel-Subvention für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einholen.

Wie geht es mit dem Bundeshaushalt 2024 weiter?

Nach den derzeitigen Planungen soll der Haushaltsausschuss des Bundestages am 18. Januar 2024 in einer Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages vom 29. Januar bis 2. Februar 2024 soll der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt würde dann auch die aktuell vorläufige Haushaltsführung enden.

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen