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Bundestag beschließt Nachtragshaushalt für 2023

Erneutes Aussetzen der Schuldenbremse notwendig
Nachtragshaushalt für 2023

© Creativ Studio Heinemann / Westend61 / Getty Images

Der Nachtragshaushalt, der zu einer Neuverschuldung in Höhe von mehr als 70 Milliarden Euro in diesem Jahr führt, soll die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse und der Behandlung von Sondervermögen für den Bundeshaushalt 2023 heilen.

Die Bundesregierung hatte am 27.11.2023 einen Nachtragshaushalt für das laufende Haushaltsjahr vorgelegt, der das Aussetzen der Schuldenbremse auch für 2023 vorsieht. Mit dem Nachtragshaushalt wird sichergestellt,

  • dass die im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in 2023 vorgesehenen Ausgaben für die Strom- und die Gaspreisbremse und weitere vorgesehene energiegebundene Hilfen durch eine zusätzliche Kreditaufnahme in 2023 finanziert werden.
  • dass die Ausgaben des Sondermögens „Aufbauhilfe 2021“ für die Katastrophe im Ahrtal durch eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt 2023 finanziert werden und
  • dass die Rücklage des Klima- und Transformationsfonds (KTF) um 60 Milliarden Euro gekürzt wird.

Die Wirtschaftspläne von WSF und KTF für 2023 bleiben unverändert, das heißt, alle Ausgaben, die in diesem Jahr vorgesehen waren, können bei Annahme dieses Nachtragshaushaltes getätigt werden.

Statt der bisher vorgesehenen 45 Milliarden Euro beträgt die Neuverschuldung des Bundes in diesem Jahr nun 70,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 27,4 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt und 43,2 Milliarden Euro auf den WSF. Im Kernhaushalt wurden jedoch auch Einsparungen vorgenommen. So wurden die bisher im Haushalt 2023 vorgesehenen 10 Milliarden Euro für die Aktienrente (Generationenkapital) erst einmal gestrichen.

WSF-Ausgaben für Energiepreisebremsen werden abgesichert

Anlass für den Nachtragshaushalt und die höhere Neuverschuldung des Bundes ist insbesondere die rechtssichere Finanzierung des WSF für 2023. Der WSF wurde im Oktober 2022 mit Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet, um den Energiepreisschock abzufedern. Die Schuldenaufnahme wurde vollständig im Jahr 2022 verbucht, viele Ausgaben wurden aber erst 2023 getätigt. Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum KTF erstreckt sich damit auch auf den WSF. Dementsprechend war die einmalige Verbuchung in 2022 rechtswidrig.

Um die schon getätigten Ausgaben des WSF für die Energiepreisbremsen im laufenden Jahr rechtssicher zu stellen, stattet die Bundesregierung den WSF in diesem Jahr nun mit neuen Kreditermächtigungen in Höhe von 43,2 Milliarden Euro aus. Zugleich soll der WSF zum 31.12.2023 geschlossen werden.

Die außergewöhnliche Notlage für das Aussetzen der Schuldenbremse in 2023 begründet die Bundesregierung mit dem Fortwirken der Auswirkungen des Energiepreisschocks auf Unternehmen und Haushalte und einer notwendigen Preisstabilisierung im gesamtwirtschaftlichen Interesse.

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen