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Grundsätzliche Einigung zum Bundeshaushalt 2024

Bund startet ab dem 1. Januar 2024 dennoch mit vorläufiger Haushaltsführung
An Subventionen

© metamorworks / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Die politische Einigung auf wichtige Eckpunkte des Bundeshaushalts 2024 bedeutet auch Mehrbelastungen für die Unternehmen. Die formale Beschlussfassung zum Bundeshaushalt 2024 wird allerdings erst im kommenden Jahr erfolgen.

Damit startet das Jahr 2024 mit der sogenannten „vorläufigen Haushaltsführung“. Rechtliche Grundlage ist Artikel 111 Grundgesetz (GG). Die konkrete Ausgestaltung entlang der Leitlinien erfolgt durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Nach dem aktuellen Zeitplan soll der Haushalt 2024 spätestens Anfang Februar 2024 beschlossen werden.

Einsparungen, Umschichtungen und Mehreinnahmen

Entgegen dem ursprünglichen Haushaltsentwurf sieht die Einigung der Bundesregierung zum Kernhaushalt des Bundes nun Einsparungen in Höhe von 17 Milliarden Euro vor. Diese umfassen zahlreiche Maßnahmen. So gibt es eine Reduktion beim Wohngeld, einen geringeren Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie einen Konsolidierungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit, ohne dass dafür jeweils die Beitragssätze angehoben werden sollen. Außerdem sollen pauschale Etatkürzungen bei Verkehr und Digitalisierung, Bildung und Forschung, Auswärtigem Amt, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt erfolgen.

Wichtig aus Sicht der Unternehmen ist, dass sowohl die verabredete Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe in Höhe von 3 Milliarden Euro als auch das Wachstumschancengesetz umgesetzt werden sollen.

Zusätzlich ist weniger Geld für die Länder durch geringere Regionalisierungsmittel (ÖPNV Schiene) als auch eine Umschichtung von laufenden Ausgaben in das Sondervermögen Bundeswehr geplant.

Für die Wirtschaft unmittelbar belastend ist der Wegfall des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten. Die dafür kalkulierten 5,5 Milliarden Euro waren zwar im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) geplant, der nun zum 31.12.2023 geschlossen wird. Der Betrag von 5,5 Mrd. Euro wird durch die Einigung der Bundesregierung jedoch weder im Bundeshaushalt noch im Klima- und Transformationsfonds aufgefangen.

Subventionskürzungen noch nicht detailliert ausgearbeitet

Mehreinnahmen will der Bund auch durch Kürzung von Subventionen erzielen. Im Gespräch sind der Wegfall der Steuersubvention für Agrardiesel (Subventionsvolumen 2023: 404 Millionen Euro) sowie die Streichung der Kfz-Steuer-Begünstigung für Land- und Forstwirtschaft (Subventionsvolumen 2023: 480 Millionen Euro). Außerdem soll die regelmäßige Absenkung der Luftverkehrsabgabe, die bei einem steigenden CO2-Preis vorgesehen ist, ausgesetzt werden. Die bislang aus dem Bundeshaushalt geleistete Plastikabgabe als EU-Eigenmittel soll zukünftig von denjenigen gezahlt werden, die Plastik in Umlauf bringen (Volumen 2023: 1,4 Milliarden Euro). Noch nicht geklärt ist, ob es zu einer Erhöhung der Kerosinsteuer bei innerdeutschen Flügen (Subventionsvolumen 2023: 504 Millionen Euro) kommt.

Aussetzen der Schuldenbremse für 2024 noch ungewiss

Die Finanzierung der Ausgaben für die Aufbauhilfe nach der Ahrtalflut in Höhe von geplanten 2,7 Milliarden Euro in 2024 ist noch nicht gesichert. In den Verlautbarungen deutet sich an, dass diese über eine Neuverschuldung oberhalb der nach der Schuldenbremse zulässigen Kreditaufnahme finanziert werden sollen. Abschließend soll dies in den Haushaltsberatungen geklärt werden. Für diesen Fall würde eine Notlage erklärt und die Schuldenbremse auch für 2024 ausgesetzt werden. Außerdem wurde vereinbart, die Notlagenklausel im Jahresverlauf 2024 auch geltend zu machen, wenn die Unterstützung der Ukraine dies erfordern sollte.

Klima- und Transformationsfonds spart 2024 knapp 13 Milliarden Euro

Die Einsparungen beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) belaufen sich für 2024 auf 12,7 Milliarden Euro; im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2027 sollen es insgesamt 45 Milliarden Euro sein. Das ist weniger als der Verlust von 60 Milliarden Euro Rücklage als Ergebnis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023. Insgesamt stehen dem KTF aber 160 Milliarden Euro bis zum Ende des derzeitigen Planungshorizonts 2027 zur Verfügung.

Insgesamt 30 Milliarden Euro sollen durch Konsolidierung im KTF eingespart werden. Das bedeutet eine Konzentration auf Kernprojekte, höhere Kosteneffizienz sowie die zeitliche Streckung von Vorhaben. Die im KTF vorgesehenen Ausgaben für Streckensanierungen der Bahn werden dort wieder herausgelöst und anders finanziert. Geplant ist die Privatisierung von nicht mehr benötigten Bundesbeteiligungen und eine folgende Eigenkapitalerhöhung der Bahn. Die vorgesehene Ausweitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude entfällt. Zudem wird die Umweltprämie für den Erwerb von E-Autos früher beendet.

Wichtige Maßnahmen im Interesse der Wirtschaft, die wie geplant aus dem KTF finanziert werden, sind unter anderem die Unterstützung beim Hochlauf Wasserstoff, die Finanzierung der EEG-Umlage sowie die Förderung der Dekarbonisierung der Wirtschaft. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll der KTF zukünftig stärker auf die bedeutendsten Zukunftsaufgaben zur Modernisierung von Industrie und Mittelstand zugeschnitten werden.

Einnahmen im KTF werden steigen

Begleitet wird die Konsolidierung im KTF durch Einnahmensteigerungen. Wichtigste Maßnahme ist hier die deutliche Erhöhung des CO2-Preises. Geplant ist die Rückkehr zu dem Preispfad, den noch die Vorgängerregierung festgelegt hatte. Damit steigt der Preis 2024 auf 45 Euro/Tonne CO2 (2023: 30 Euro/Tonne). Daraus ergibt sich eine ungefähre Mehrbelastung der Wirtschaft in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Ab 2025 ist für den KTF auch ein Zuschuss aus dem Kernhaushalt des Bundes vorgesehen.

Kontakt

Portätbild Kathrin Andrae
Dr. Kathrin Andrae Referatsleiterin Öffentliche Finanzen