Ausgabe Nr. 1 / 2023 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
anbei die "Trade News" - Ausgabe Februar 2023. Enthalten sind handelspolitische Nachrichten aus Brüssel, Singapur, Peking und Washington.
 
 
Viel Spaß beim Lesen,
Klemens Kober
Inhalt
Update
Verhandlungsabschluss EU-Chile Handelsabkommen
Einigung auf EU CO2-Grenzausgleich (CBAM)
Einigung auf G7-Klimaklub
EU-Verordnung über wettbewerbsverfälschende Subventionen aus Drittstaaten in Kraft
Wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten: EU-Konsultation bis 06.03.2023
EU und Indien richten neuen Handels- und Technologierat ein
CETA-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Rat einigt sich auf Position zur EU-APS-Reform
Zehnte Verhandlungsrunde zur Vertiefung des EU-Abkommens mit den Komoren, Madagaskar, Mauritius, den Seychellen und Simbabwe
EU-Handelssanktionen gegen Kamerun
EU-Antidumpingzölle gegen Marokko
EU hält Zölle auf Aluminium-Räder aus China aufrecht
EU geht gegen gedumpte Fettsäure aus Indonesien vor
Handel und Klima: EU und Partnerländer starten "Koalition der Handelsminister für das Klima"
WTO
13. und 14. WTO-Ministerkonferenzen festgelegt
WTO-Urteil: US-Stahl- & Aluminiumzölle illegal
WTO-Urteil: US-Importvorgabe zu Hong-Kong illegal
EU gewinnt WTO-Verfahren gegen kolumbianische Pommes-Maßnahmen
Indonesische WTO-Klage gegen EU-Antidumpingmaßnahmen
15. handelspolitische WTO-Überprüfung der USA
Fünfte handelspolitische WTO-Überprüfung der Dominikanischen Republik
RGIT Corner - News aus Washington
USA verlieren USMCA-Streit um Herkunft von KFZ-Komponenten
USA trifft sich mit hochrangigen indopazifischen Partnern
Update
Verhandlungsabschluss EU-Chile Handelsabkommen
Am 9.12.2022 haben die EU und Chile die Verhandlungen zur Modernisierung des seit 2002 bestehenden Assoziierungsabkommens in Brüssel abgeschlossen. Das Abkommen sieht unter anderem die Zollfreiheit für 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile, Erleichterungen für EU-Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen in Chile, u. a. in den Bereichen Lieferdienste, Telekommunikation, Seeverkehr und Finanzdienstleistungen, verbesserte Teilnahme von EU-Unternehmen an chilenischen öffentlichen Ausschreibungen sowie die Gleichbehandlung von Investoren beider Seiten vor.
 
Weitere Informationen finden Sie hier.
Einigung auf EU CO2-Grenzausgleich (CBAM)
Am 13.12.2022 haben sich die EU-Institutionen auf die Einrichtung eines EU CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geeinigt. Der Anwendungsbereich soll Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff sowie einige Vorprodukte und eine begrenzte Anzahl nachgelagerter Produkte umfassen. Auch die indirekten Emissionen werden in die Verordnung einbezogen. CBAM soll ab Oktober 2023 in Kraft treten und anfangs nur Meldepflichten vorsehen.
 
Zum CBAM-Verhandlungstext gelangen Sie hier.
Einigung auf G7-Klimaklub
Am 12.12.2022 haben sich die G7-Staaten auf die Einrichtung eines Klimaklubs geeinigt, zu dem auch weitere Drittstaaten eingeladen sind. Vorerst soll die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Tandem mit der Internationalen Energieagentur (IEA) ein Interimssekretariat für den Klimaclub einrichten.
 
Der Klimaklub soll die Dekarbonisierung im Bereich der Industrie vorantreiben, Maßnahmen zur Emissionsminderung weiterentwickeln und die Risiken einer Verlagerung von Unternehmen in Länder mit weniger strengen Klimaauflagen („Carbon Leakage“) begrenzen. Der Klimaklub soll dabei unter anderem auf ein gemeinsames Verständnis von preisbasierten und nicht preisbasierten Klimaschutzinstrumenten hinarbeiten und Diskussionen über ein gemeinsames Rechnungslegungssystem für Wasserstoff-CO2 Fußabdrücke vorantreiben.
 
Zur G7-Erkläung gelangen Sie hier.
EU-Verordnung über wettbewerbsverfälschende Subventionen aus Drittstaaten in Kraft
Am 12.01.2023 trat die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten in Kraft. Die neuen Vorschriften befugen die Kommission, finanzielle Zuwendungen zu prüfen, die in der EU wirtschaftlich tätige Unternehmen von Nicht-EU-Staaten erhalten, und gegen dadurch entstehende Wettbewerbsverfälschungen vorzugehen. Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten gilt für alle Wirtschaftstätigkeiten in der EU und deckt sowohl Zusammenschlüsse (Fusionen und Übernahmen) als auch öffentliche Vergabeverfahren und alle anderen Marktsituationen ab.
Mehr erfahren Sie hier.
Wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten: EU-Konsultation bis 06.03.2023
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Durchführung einer Verordnung eingeleitet, mit der drittstaatliche Subventionen derselben Kontrolle wie EU-Beihilfen unterworfen werden. Ab dem 12. Oktober 2023 müssen Unternehmen Zusammenschlüsse und die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren, bei denen die einschlägigen Anmeldeschwellen erreicht werden, bei der Kommission anmelden. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung, zu dem die Öffentlichkeit konsultiert wird, werden die praktischen und verfahrenstechnischen Aspekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen präzisiert. Dabei geht es z. B. um die in den Anmeldeformularen für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren erforderlichen Angaben, die Regeln für die Berechnung der Fristen, die Vorschriften über die Akteneinsicht sowie die Rechte der Beteiligten, einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Die Konsultationsfrist ist der 06.03.2023. Zur Konsultation gelangen Sie hier.
EU und Indien richten neuen Handels- und Technologierat ein
Die EU und Indien haben am 06.02.2023 einen neuen Handels- und Technologierat (Trade and Technology Council, TTC) gegründet. Die Ministertreffen des Rates werden mindestens einmal jährlich zu Themen wie Konnektivität, grünen Technologien und widerstandsfähigen Lieferketten stattfinden. Der TTC umfasst drei Arbeitsgruppen zu den Bereichen grüne Technologien, Digitalisierung und Handel. Weitere Informationen finden Sie hier.
CETA-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 20.01.2023 wurde das „Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit seit dem 21.01.2023 in Kraft. Zum Eintrag im Bundesgesetzblatt gelangen Sie hier.
Rat einigt sich auf Position zur EU-APS-Reform
Die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben am 20.12.2022 das Verhandlungsmandat des Rates für die überarbeitete Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) zur Gewährung von Handelspräferenzen für Entwicklungsländer angenommen. Der neue Rahmen behält die meisten Merkmale des derzeitigen Systems bei, enthält jedoch einige Veränderungen, wie beispielsweise eine stärkere Verknüpfung mit der Achtung der Menschenrechte und der Umwelt sowie eine stärkere Überwachung und Transparenz des Schemas. Außerdem soll es eine neue Verbindung zwischen den Handelspräferenzen, die den begünstigten Ländern gewährt werden, und ihrer Zusammenarbeit bei der Migration und der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, die sich illegal in der EU aufhalten, geben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zehnte Verhandlungsrunde zur Vertiefung des EU-Abkommens mit den Komoren, Madagaskar, Mauritius, den Seychellen und Simbabwe
Die Europäische Kommission hat am 20.12.2022 einen Bericht veröffentlicht, der die Fortschritte der letzten Verhandlungsrunde zur Vertiefung des bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) mit fünf Ländern des östlichen und südlichen Afrikas zusammenfasst: den Komoren, Madagaskar, Mauritius, den Seychellen und Simbabwe. Die zehnte Verhandlungsrunde fand vom 12. bis 16. Dezember 2022 statt. In dieser Runde wurden acht der dreizehn in diesen Verhandlungen behandelten Themenbereiche erörtert. Die Fortschritte bei den einzelnen thematischen Kapiteln waren laut EU-Kommission unterschiedlich. Die nächste Runde wird voraussichtlich im März 2023 stattfinden.
 
Zum Bericht gelangen Sie hier.(automatischer Download)
EU-Handelssanktionen gegen Kamerun
Am 05.01.2023 hat die Europäische Kommission beschlossen, Kamerun als „nichtkooperierendes Land“ im Kampf gegen die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei („IUU-Fischerei“) einzustufen. Dies bedeutet, dass keine Fischereierzeugnisse aus Kamerun mehr in die EU-Staaten eingeführt werden dürfen. Die heutige Entscheidung stützt sich auf die IUU-Verordnung der EU, mit der sie gegen illegale, ungemeldeten und unregulierte Fischerei („IUU-Fischerei“) vorgeht und sicherstellt, dass nur legal gefangene Fischereierzeugnisse auf den EU-Markt gelangen können. Die Aufnahme Kameruns in die Liste nichtkooperierender Länder beruht laut EU-Kommission auf dem Fortbestehen schwerwiegender Mängel, die in einer im Februar 2021 angenommenen Mitteilung dargelegt wurden, in der bereits vor der Möglichkeit gewarnt wurde, Kamerun als nichtkooperierendes Land einzustufen.
 
Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Antidumpingzölle gegen Marokko
Die EU-Kommission hat am 12.01.2023 Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Aluminium-Straßenrädern mit Ursprung in Marokko eingeführt. Eine Untersuchung hatte laut EU-Kommission ergeben, dass die Einfuhren aus Marokko zu Dumpingpreisen auf den EU-Markt gelangen und die Straßenradindustrie in der EU schädigen. Die Antidumpingzölle, die zwischen 9 % und 17,5 % liegen, waren bereits seit dem 15. Juli 2022 vorläufig in Kraft.
 
Mehr erfahren Sie hier.
EU hält Zölle auf Aluminium-Räder aus China aufrecht
Die Europäische Kommission hat am 19.01.2023 die Antidumpingzölle auf Aluräder aus China um weitere fünf Jahre verlängert. Die Verlängerung erfolgte im Anschluss an eine Überprüfung der EU-Kommission wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen, die ergab, dass die Räder weiterhin zu Dumpingpreisen auf den EU-Markt gebracht werden und dass der EU-Industrie bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen ein erheblicher Schaden entstehen würde. Die Zölle auf Aluräder aus China liegen weiterhin bei 22,3 %. Sie wurden durch Antidumpingzölle zwischen 9 % und 17,5 % auf Aluminiumräder aus Marokko ergänzt, die am 12. Januar 2023 bestätigt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU geht gegen gedumpte Fettsäure aus Indonesien vor
Die Europäische Kommission hat am 19.01.2023 Antidumpingzölle auf Fettsäure aus Indonesien eingeführt. Der Maßnahme vorausgegangen war eine EU-Kommissionsuntersuchung, die ergab, dass die EU-Industrie durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wurde, da sie preislich nicht konkurrenzfähig war, was zu einem Verlust von Marktanteilen führte. Die eingeführten Antidumpingzölle reichen von 15,2 % bis 46,4 %. Fettsäure wird häufig in Lebensmitteln, Kosmetika und Medikamenten verwendet. Palmöl ist ein wichtiger Rohstoff für Fettsäure. Weitere Informationen können Sie hier lesen.
Handel und Klima: EU und Partnerländer starten "Koalition der Handelsminister für das Klima"
Am 19.01.2023 haben die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und 26 Partnerländer auf dem Jahrestreffen des Weltwirtschaftsforums in Davos die „Koalition der Handelsminister für das Klima“ ins Leben gerufen, das erste globale Forum auf Ministerebene, das sich den Themen Handel, Klima und nachhaltige Entwicklung widmet.
 
Zur Webseite der Klimakoalition gelangen Sie hier.
WTO
13. und 14. WTO-Ministerkonferenzen festgelegt
Die WTO-Mitglieder haben sich darauf geeinigt, die 13. Ministerkonferenz in den VAE und die 14. Ministerkonferenz in Kamerun abzuhalten.
 
Die 13. Ministerkonferenz ist für Ende 2023 oder Anfang 2024 vorgesehen.
 
WTO-Urteil: US-Stahl- & Aluminiumzölle illegal
Am 09.12.2022 hat ein WTO-Panel entschieden, dass die Stahl- und Aluminiumzölle der USA vom März 2018 mit der Begründung der „nationalen Sicherheit“ gegen WTO-Recht verstoßen. Die US-Regierung hat das Urteil zurückgewiesen.
 
Zu den WTO-Panelberichten gelangen Sie hier.
 
WTO-Urteil: US-Importvorgabe zu Hong-Kong illegal
Am 21.12.2022 hat ein WTO-Panel entschieden, dass die US-Vorgabe Importware mit Warenursprung Hong Kong als „Made in China“ einzustufen, gegen WTO-Recht verstößt. Die US-Regierung hat das Urteil zurückgewiesen.
 
Zum WTO-Panelbericht gelangen Sie hier.
 
EU gewinnt WTO-Verfahren gegen kolumbianische Pommes-Maßnahmen
Am 21. Dezember 2022 erging erstmals eine Entscheidung des Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement (MPIA). 52 WTO-Mitglieder hatten das MPIA 2020 eingerichtet, um untereinander eine Revisionsinstanz für WTO-Urteile sicherzustellen, nachdem das WTO-Berufungsgremium durch eine US-Blockade inaktiv geworden war. Die MPIA-Entscheidung bestätigte nun die Entscheidung des vorangegangenen WTO-Panels. Am 10. Oktober hatte ein WTO-Panel entschieden, dass die von Kolumbien verhängten Antidumpingzölle auf tiefgefrorene Pommes frites aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden gegen die WTO-Regeln verstoßen.
 
Indonesische WTO-Klage gegen EU-Antidumpingmaßnahmen
Indonesien hat WTO-Streitbeilegungskonsultationen mit der Europäischen Union über die von der EU eingeführten Antidumping- und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nichtrostendem Stahl aus Indonesien beantragt. Der Antrag wurde am 26. Januar an die WTO-Mitglieder weitergeleitet.
 
Zum indonesischen Gesuch gelangen Sie hier.
 
15. handelspolitische WTO-Überprüfung der USA
Am 14.12.2022 fand die 15. handelspolitische Überprüfung der USA in der WTO statt.
 
Mehr erfahren Sie hier.
 
Fünfte handelspolitische WTO-Überprüfung der Dominikanischen Republik
Am 24.01.2023 fand die fünfte handelspolitische Überprüfung der Dominikanischen Republik in der WTO statt. Alle WTO-Mitglieder werden regelmäßig einer solchen Überprüfung unterzogen. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
RGIT Corner - News aus Washington
USA verlieren USMCA-Streit um Herkunft von KFZ-Komponenten
In einem Handelsstreit mit den USA hat ein USCMA-Streitbeilegungsgremium zugunsten von Kanada und Mexiko entschieden. Dabei ging es um die Frage, ob Kernkomponenten zur Herstellung von Kraftfahrzeugen vollständig aus Nordamerika stammen sollten. Das Büro der US-Handelsbeauftragten äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung. Laut USTR seien geringere Investitionen in Nordamerika und der Verlust amerikanischer Arbeitsplätze zu erwarten. Die US Chamber of Commerce begrüßte dagegen die Entscheidung und forderte die Biden-Regierung auf, das Urteil rasch umzusetzen. Die USA erklärten, sie würden sich mit Kanada und Mexiko über die nächsten Schritte beraten.
 
USA trifft sich mit hochrangigen indopazifischen Partnern
Am Rande des Besuchs des japanischen Premierministers Fumio Kishida in Washington haben Vertreter der USA und Japans auf Kabinettsebene Gespräche zur Handels- und Wirtschaftspolitik geführt. Beide Länder unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung internationaler Arbeitsnormen und Menschenrechte in Lieferketten. Die dabei eingerichtete Taskforce plant einen Informationsaustausch über Zoll- und Handelspolitik sowie den Dialog mit Unternehmen und Arbeitnehmerorganisationen. Die USA und Taiwan haben zudem in Taipeh Verhandlungen im Rahmen der US-Taiwan Initiative on 21st-Century Trade geführt. Dabei ging es unter anderem um Handelserleichterungen, gute regulatorische Praktiken, die Unterstützung von KMUs und Korruptionsbekämpfung. Zuvor hatte Taiwan beantragt, sich der WTO-Beschwerde Chinas gegen die US-Ausfuhrkontrollen für bestimmte Halbleiter und damit zusammenhängende Produktionsanlagen anzuschließen. In seinem Antrag auf Teilnahme an den Konsultationen bezeichnete Taiwan seinen hohen Marktanteil an der weltweiten Halbleiterproduktion als „klares und wesentliches Handelsinteresse“. USTR Katherine Tai hat sich außerdem mit ihrem indischen Amtskollegen auf dem US-India Trade Policy Forum (TPF) getroffen. Beide Seiten versprachen eine weitere Zusammenarbeit bei Fragen zum geistigen Eigentum im Rahmen der WTO und erörterten bilaterale Handelsfragen zu medizinischen Geräten, digitalen Dienstleistungen und Telekommunikationsstandards. Aus den Gesprächen ging auch eine neue TPF-Arbeitsgruppe zum Thema widerstandsfähiger Handel hervor. Diese soll sich unter anderem mit der Förderung zuverlässiger Lieferketten und hoher Arbeits- und Umweltstandards befassen
 
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