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Globale Mindeststeuer in Europa verabschiedet

Streit der EU-Mitgliedstaaten beigelegt
Vo Globale Mindeststeuer

© Constantine Johnny / Moment / Getty Images

Nach einem monatelangen Tauziehen haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Einführung einer effektiven globalen Mindestbesteuerung ab dem Jahr 2024 verständigt und den von der EU-Kommission bereits am 22. Dezember 2021 vorgelegten Richtlinienentwurf einstimmig angenommen.

Mit der „EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union“ (Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022) sollen die Arbeiten der OECD und des Inclusive Framework on BEPS (IF) zur Schaffung einer effektiven globalen Mindestbesteuerung von großen Unternehmensgruppen (sog. Säule 2) einheitlich und kohärent in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Hierauf verständigten sich die Mitgliedstaaten im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens, so dass die Richtlinie am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden konnte. Vorausgegangen waren intensive Diskussionen, insbesondere mit Ungarn und Polen. Beide Länder zogen erst im letzten Augenblick ihre Bedenken zurück.

Top-up Tax schleust niedrig besteuerte Gewinne auf 15 Prozent herauf

Ziel der globalen effektiven Mindeststeuer (GloBE) ist es, den Wettlauf der Staaten nach unten bei den Körperschaftsteuersätzen zu begrenzen. Es soll sichergestellt werden, dass Gewinne großer multinationaler und inländischer Konzerne oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro mit einem Mindestsatz von 15 Prozent besteuert werden. Hierzu wurden verschiedene Instrumentarien wie, zum Beispiel eine sogenannte Top-Up Tax entwickelt, mit denen die Besteuerung auf 15 Prozent heraufgeschleust wird.

Verlinkt haben wir für Sie die englische und die deutsche Sprachfassung.

OECD/IF-Arbeiten dauern an

Die Arbeiten auf OECD/IF-Ebene werden voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2023 abgeschlossen, so dass bis dahin vorgenommene Änderungen beziehungsweise Neuregelungen in die EU-Regelungen einbezogen werden sollen.

Bundesfinanzministerium arbeitet mit Hochdruck an nationalen Regelungen

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wird das Bundesfinanzministerium in den kommenden Wochen einen ersten Diskussionsentwurf veröffentlichen. Ziel ist es, bis Jahresmitte das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.

Kontakt

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Guido Vogt Referatsleiter Internationales Steuerrecht, Verfahrensrecht