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Verfahren : 2021/0214(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0160/2022

Eingereichte Texte :

A9-0160/2022

Aussprachen :

PV 07/06/2022 - 2
CRE 07/06/2022 - 2
PV 17/04/2023 - 15
CRE 17/04/2023 - 15

Abstimmungen :

PV 08/06/2022 - 10.6
CRE 08/06/2022 - 10.6
PV 22/06/2022 - 13.3
CRE 22/06/2022 - 13.3
PV 18/04/2023 - 4.5
CRE 18/04/2023 - 4.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0248
P9_TA(2023)0100

Angenommene Texte
PDF 129kWORD 59k
Dienstag, 18. April 2023 - Straßburg
CO2-Grenzausgleichssystem
P9_TA(2023)0100A9-0160/2022
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (COM(2021)0564 – C9-0328/2021 – 2021/0214(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0564),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0328/2021),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. Dezember 2021(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 28. April 2022(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Dezember 2022 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A9‑0160/2022),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 152 vom 6.4.2022, S. 181.
(2) ABl. C 301 vom 5.8.2022, S. 116.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 22. Juni 2022 angenommenen Abänderungen (ABl. C 32 vom 27.1.2023, S. 320).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. April 2023 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2023/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems
P9_TC1-COD(2021)0214

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2023/956.)

Letzte Aktualisierung: 7. August 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen